Palliativmedizin

Ärzte sollen BTM überlassen dürfen

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Berlin -

Seit einem Jahr dürfen Hospize und ambulante Einrichtungen zur Palliativversorgung Betäubungsmittel (BTM) in Notfalldepots vorrätig halten. Doch die Änderung geht einigen Ärzten nicht weit genug: Denn ihrer Meinung nach ist die Arzneimittelversorgung schwerkranker Patienten im häuslichen Umfeld am Wochenende und an den Feiertagen schwierig. Aus diesem Grund wollen sie den Betroffenen BTM in kleinen Mengen zur Überbrückung auch überlassen dürfen. Mehrfach wurde darüber in den vergangenen Monaten auf Fachebene diskutiert. Im Zusammenhang mit der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) will Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) jetzt eine entsprechende Regelung schaffen. Am Dispensierverbot soll aber nicht gerüttelt werden.

 

„Wir wollen in bestimmten Fällen das Überlassen bestimmter BTM durch den Arzt ermöglichen. Das ist also ein eingeschränktes Dispensierrecht“, bestätigte ein BMG-Sprecher. Dazu solle es einen Hinweis in der ApBetrO geben; die eigentliche Regelung müsse aber im BtMG verankert werden.

Für eine Überlassung müsste Paragraph 2 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) beziehungsweise 5b und 5c der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV) überarbeitet werden. Nach einem Bericht der Ärzte Zeitung soll auch Paragraph 17 der ApBetrO geändert werden, der das Inverkehrbringen von Arzneimitteln regelt.

Möglicherweise soll auch die Lieferfähigkeit in den Apotheken verbessert werden: Vor allem schnell wirksame Zubereitungen, beispielsweise Fentanyl-Nasenspray, könnten in die Liste der vorrätig zu haltenden Arzneimittel aufgenommen werden. Die Apotheker hatten in den Gesprächen mit Politik und Ärzten ihre Bereitschaft signalisiert; ihnen ist aber wichtig, dass es nicht um die Abgabe, sondern die Überlassung von BTM in bestimmten Situationen geht. Eine Abfrage der Apothekerkammern in den Ländern hatte gezeigt, dass Notsituationen in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung äußerst selten sind.

 

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