Damit Apotheken künftig leichter Patienten aus dem europäischen Ausland bedienen können, soll die EU-Kommission Vorgaben für ein einheitliches Rezept erarbeiten. Nachdem die Apotheker einen eigenen Vorschlag eingebracht hatten, hat die Brüsseler Behörde eine öffentliche Konsultation gestartet. Darin stellt die Generaldirektion Gesundheit mehrere Varianten für die Angaben auf den Rezepten vor und regt Datenbanken an, in denen Informationen über Mediziner gespeichert werden sollen.
Apotheker könnten demnach künftig beispielsweise per Internet in nationalen Datenbanken nach den Ärzten suchen. Alternativ schlägt die Kommission ein EU-weites Register vor. Auch die Umstellung auf ein elektronisches Rezept sei denkbar: Dann würden Informationen über den Mediziner, das Rezept und den Patienten zentral gespeichert werden.
Die Kommission nennt auch zwei Varianten, die ganz ohne Datenbank auskommen: Das Papierrezept kann entweder lediglich Kerndaten wie Name, Adresse, Qualifikation und eine Identifikationsnummer des Arztes enthalten oder um Kontaktdaten wie Telefon- und Faxnummer oder E-Mail-Adresse ergänzt werden.
Bei den Angaben auf dem Rezept stellt die Behörde die INN, die international einheitliche Bezeichnung des Arzneimittels, den Präparatenamen des Herstellers, Angaben zur verordneten Dosierung und Stärke, zur Therapiedauer und zur Substitution zur Diskussion. Gleichzeitig fragt die Kommission nach derzeitigen Problemen beim Einlösen von ausländischen Rezepten, etwa Sprachschwierigkeiten, schlecht lesbaren Handschriften oder nicht verfügbaren Präparate. Um die Rezepte patientenfreundlicher zu gestalten, werden unter anderem Zeitsymbole und Hinweise zur Einnahme vorgeschlagen.
Bis Mitte Januar können die betroffenen Verbände ihre Stellungnahmen einreichen, die EU-Kommission will bis Oktober 2012 ihre Vorgaben für einheitliche Rezepte veröffentlichen. Die Mitgliedstaaten haben bis Mitte Oktober 2013 Zeit, um die Richtlinie zur grenzüberschreitenden Versorgung umzusetzen.
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