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Haushaltsentwurf

ABDA will mehr Fachverstand

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Berlin -

Nach einem kräftigen Schluck aus der Pulle im vergangenen Jahr verlangt die ABDA von ihren Mitgliedsorganisationen für das kommende Jahr eine moderatere Anhebung der Beträge: Die Abführungen an die Berliner ABDA-Zentrale sollen dem Vernehmen nach um rund 3 Prozent auf gut 16 Millionen Euro steigen. Eine Kontroverse zeichnet sich über Personalaufstockung für die Verhandlungsabteilung ab.

Als Begründung für den geplanten Anstieg führt die ABDA in ihrem Haushaltsentwurf steigende Personalkosten an. Der Haushaltsentwurf wird morgen auf der gemeinsamen Sitzung des ABDA-Gesamtvorstandes und des Haushaltsausschuses diskutiert.

Die steigenden Personalkosten beruhen offenbar nicht nur auf Gehaltserhöhungen für die bestehenden Mitarbeiter. Geplant ist eine Personalaufstockung für die Vertragsabteilung. Dagegen rührt sich aber bereits im Vorfeld Widerstand. Als „nicht nachvollziehbar“ lehnt beispielsweise die Apothekerkammer Baden-Württemberg den Personalvorschlag der ABDA-Zentrale ab.

Die geplante Aufstockung der Vertragsverhandlungsabteilungen mit „pharmazeutischem Sachverstand“ sei nicht nur „entbehrlich sondern kontraproduktiv“, heißt es in einem Schreiben von Kammerpräsident Dr. Günther Hanke an ABDA-Hauptgeschäftsführer Dr. Sebastian Schmitz. Die Verhandlungsabteilungen könnten sich des pharmazeutischen Sachverstandes der Bereiche „Pharmazie“ (Dr. Eckert-Lill) und „Arzneimittel“ (Professor Dr. Martin Schulz) bedienen.

Die Notwendigkeit eines „pharmazeutischen Engagements des DAV bei der KBV“ erschließe sich zudem nicht. Der Dialog der Kammer mit der KV laufe in Baden-Württemberg „sehr konstruktiv“ in einem „lösungsorientierten Dialog“. Hanke: „Wir sehen zudem die politische Gefahr, dass sich mit dieser Maßnahme eine Spaltung der ABDA in DAV und BAK weiter vertieft“. Der personellen Aufstockung „können wir daher nicht zustimmen.“

Die von der ABDA-Zentrale geforderte Beitrageserhöhung um durchschnittlich rund 3 Prozent verteilt sich wie in den Vorjahren sehr unterschiedlich auf die Mitgliedsorganisationen. Danach müssen Kammer und Verband Niedersachsen sogar 0,7 Prozent weniger überweisen. Ebenfalls unter dem Durchschnitt liegen Sachsen-Anhalt und Sachsen mit einer Erhöhung zwischen 2 bis 3 Prozent.

Mit 7,9 Prozent am meisten drauflegen muss Bremen, gefolgt von Berlin und Bayern mit je rund 6 Prozent Aufschlag. In Bayern laufen die Geschäfte dem Vernehmen nach besonders gut. In Bremen gibt es noch keine Erklärung für den überdurchschnittlich gestiegenen Apothekenumsatz als Grundlage für die ABDA-Beitragsbemessung.

Insgesamt fällt auf, dass Ländern mit relativ hohem Rx-Anteil wie Sachsen-Anhalt, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern und dem Saarland nur moderate Beitragssteigerungen von der ABDA abverlangt werden. Daraus lässt sich schließen, dass die Apotheken in den anderen Ländern ihren Umsatz mit OTC kräftiger steigern konnten.

Im vergangenen Jahr hatte die ABDA von ihren Mitgliedsorganisationen noch eine Beitragserhöhung von 6,28 Prozent auf 15,7 Millionen Euro abverlangt. Besonders hart traf es Hamburg: Der Beitrag aus der Hansestadt stieg um 10,5 Prozent. Auch Thüringen mit 9,5 Prozent (455.000 Euro) und Sachsen-Anhalt mit 9,3 Prozent (490.000 Euro) wurden besonders stark zur Kasse gebeten. Es folgten auf Platz 4 die Bayern, die absolut gesehen den höchsten Anstieg hinnehmen müssen: Der Beitrag steigt um 184.000 Euro oder 8,6 Prozent auf 2,3 Millionen Euro. Damit steuerte der Freistaat 14,8 Prozent der Gesamtbeitragseinnahmen bei.

Von den anderen „großen“ Beitragszahlern war nur Baden-Württemberg (7,5 Prozent) mit einem überdurchschnittlichen Anstieg dabei. Nordrhein (6,9 Prozent), Westfalen-Lippe (5,8 Prozent) und Hessen (5,5 Prozent) lagen im Mittelfeld. Niedersachsen musste als einziges Bundesland schon für 2016 weniger in den ABDA-Topf einzahlen: Die Beiträge sanken um 3,1 Prozent auf knapp 1,6 Millionen Euro.

Rheinland-Pfalz (8,4 Prozent) hatte ebenfalls einen deutlichen Anstieg zu verkraften, überdurchschnittlich ebenso Mecklenburg-Vorpommern (7,7 Prozent), Schleswig-Holstein und Berlin (je 7,6 Prozent) sowie Brandenburg (7,1 Prozent) und Sachsen (7 Prozent). Das Saarland (6,3 Prozent) und Bremen (5,3 Prozent) kamen besser weg. 2013 und 2014 war der ABDA-Haushalt jeweils um 2 Prozent ausgeweitet worden, im Jahr 2015 nur um 0,3 Prozent.

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