AMG-Novelle

ABDA: Kein Apothekensiegel für Drogerien

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Berlin -

Die Themen des Entwurfs zur AMG-Novelle sind vielfältig. Bei der ABDA stößt die Vorlage zwar teilweise – etwa beim Verbot von Rx-Boni – auf Zustimmung. Doch gleichzeitig hat man an der Jägerstraße neben einer Aufnahme des Pick-up-Verbots weitere Änderungswünsche.

 

Die ABDA fordert etwa detailliertere Regelungen für die geplante Registrierung von Drogerien und anderer Einzelhändler, die frei verkäufliche Arzneimittel versenden. Das entsprechende Register dürfe nicht als Versandapothekenregister geführt werden. Das bislang verwendete Sicherheitslogo mit dem Begriff „Versandapotheke“ dürfe ebenfalls nicht benutzt werden.

Zudem kritisiert die ABDA die sogenannte Länderliste, die vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) erstellt wird und festlegt, welche Staaten beim Versandhandel vergleichbare Sicherheitsstandards wie Deutschland haben. Die ABDA moniert die fehlende direkte Überprüfung der ausländischen Apotheken: Die Einhaltung der Standards könne nicht festgestellt werden.

Ferner regt die ABDA an, zur Eindämmung des sogenannten Grauen Markts Klinikware gesondert zu kennzeichnen. Im Streit um die maximal zulässige Entfernung zwischen einer krankenhausversorgenden Apotheke und der jeweiligen Klinik schlägt die ABDA vor, dass der Zeitraum zwischen Anfrage und Beratung beziehungsweise Transport der Arzneimittel nicht mehr als eine Stunde betragen darf.

Außerdem sollen Sondervertriebswege für die Medikamente zum Schwangerschaftsabbruch und für diamorphinhaltige Medikamente zur Drogenersatztherapie abgeschafft werden – die ABDA befürchtet hier eine Verschlechterung der Qualität der Arzneimittelversorgung. Die Meldungen über Unerwünschten Arzneimittelwirkungen sollen ausgeweitet werden: Künftig sollen Apotheker und Ärzte auch Verdachtsfälle melden, die auf Medikationsfehler zurückzuführen sind.

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