ABDA freut sich über Rx-Versandverbot | APOTHEKE ADHOC
AMG-Novelle

ABDA freut sich über Rx-Versandverbot

, Uhr
Berlin -

Die ABDA freut sich über die Bundesratsmehrheit für ein Verbot des Rx-Versandhandels: „Das ist ein richtiger Schritt in Richtung Patientensicherheit und wir begrüßen diese Entscheidung des Bundesrats“, sagt ABDA-Präsident Heinz-Günter Wolf. In der Jägerstraße sieht man den Beschluss als Reaktion auf die Untätigkeit der Regierung in Sachen Pick-up: „Da die Verhandlung darüber ins Stocken geraten ist, sehen einige Länder in dem Verbot die einzige Möglichkeit, die Auswüchse des Versandhandels zu reduzieren“, so Wolf.

 

Aus Sicht der ABDA hat bei dem heutigen Beschluss der Länder auch das vom Kabinett geplante Rabattverbot für ausländische Versandapotheken eine Rolle gespielt: „Die Initiative, die Anwendung des deutschen Preisrechts auch ausländischen Versandanbietern aufzuerlegen, scheint dem Bundesrat offenbar nicht ausreichend“, so die Schlussfolgerung des ABDA-Präsidenten.

Während der Beratungen über die AMG-Novelle hieß es aus den Ländern, dass die Hoffnung hinsichtlich eines Pick-up-Verbots inzwischen auf Eis gelegt worden seien. Die ABDA hofft, dass jetzt Bewegung in die Sache kommt: „Damit dürfte sich der Handlungsdruck auf die Regierungsparteien weiter erhöhen“, sagt der ABDA-Präsident.

Auch die Verabschiedung der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) wird in der Jägerstraße begrüßt. Insbesondere die Entscheidung der Bundesländer, die von der Regierung anvisierten Erleichterungen für Filialapotheken zu streichen, begrüßen die Apotheker: „Die ABDA begrüßt diese Stärkung der Individualapotheke, die weiterhin das gesamte Leistungsspektrum vollständig abdecken soll und muss.“

 

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Mehr aus Ressort
Taskforce Arzneimittelversorgung
Vier Maßnahmen gegen Engpässe »

APOTHEKE ADHOC Debatte

Weiteres
Tatort-Folge mit Apotheker-Einsatz
Krimi-Dreh in der Offizin»
Studie zu Schlafgesundheit bei Kindern
Schlaf: 39 Minuten können den Unterschied machen»
Apotheker Detampel will klagen
Gutachten zum Apothekenhonorar»
ApoRetrO – der satirische Wochenrückblick
Aus Versehen Lockdown beschlossen»
Jumbopackung und Stückzahlverordnung
Retaxfalle: Hilfe, die N-Bezeichnung fehlt»
Gerichte sehen keine Hinweispflicht
Preisvergleich: Die 30-Tage-Regel in der Praxis»
Welche Nummer bei Stückelung & Co?
Retaxgefahr: Sonder-PZN»
Lippenpflege im Winter
Öle gegen spröde Lippen»
Schlüsselrolle bei wichtigen Stoffwechselfunktionen
Hautvitamin B2: Vorstufe von Coenzymen»