AVWG

11.000 Medikamente zuzahlungsfrei

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Innerhalb eines Jahres hat sich die Anzahl der zuzahlungsbefreiten Medikamente verfünffacht. Seit Juni 2006 sei die Zahl von rund 2.100 auf genau 11.226 angestiegen. Zu diesem Ergebnis kommt die ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände in ihrer neuen Hochrechnung.

Das Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) aus dem Jahr 2006 ermöglicht es den Krankenkassen Generika, deren Abgabepreis mindestens 30 Prozent unter dem so genannten Festbetrag liegt, von der Zuzahlung zu befreien. Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln müssen die Patienten in der Regel 10 Prozent der Kosten selbst zahlen, wobei der Eigenanteil mindestens fünf und höchstens zehn Euro beträgt. Die ABDA zeigte sich erfreut über die gestiegene Abgabe zuzahlungsbefreiter Medikamente.

Seit dem Inkrafttreten des AVWG stieg jeder fünfte Patient aufgrund der Befreiung auf ein Arzneimittel mit einem anderen Wirkstoff um, zu einem wirkstoffgleichen Präparat wechselten sogar fast 30 Prozent der Befragten. Fast jeder Dritte konnte bei seiner gewohnten Medikation bleiben, zahlt aber nun keine Zuzahlung mehr. Dies ergab eine Umfrage des Marktforschungsinstitutes psychonomics mit 1.500 Befragten.

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