Analgetika

Vimovo wird verordnungsfähig

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Künftig können Patienten Vimovo (Naproxen/Esomeprazol) auf Kassenrezept erhalten. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte im Juni beschlossen, die fixe Kombination von den Verordnungsausschlüssen der Anlage III der Arzneimittelrichtlinie auszunehmen. Nach Ablauf des Stellungnahmeverfahrens wird der Beschluss in Kraft treten.

Bislang waren Kombinationen von Analgetika mit anderen Wirkstoffen nicht zu Lasten der GKV verordnungsfähig. Denn laut G-BA sprach insbesondere das vermehrte Auftreten von allergischen Reaktionen gegen die Kombination von Antirheumatika mit anderen Wirkstoffen. Auch sei die Pharmakokinetik oft zu unterschiedlich und zudem sei eine Kontrolle der Interaktionen bei kombinierten Präparaten erschwert.

Nach der Markteinführung von Vimovo im April hatte der G-BA den Nutzen der kombinierten Therapie erneut geprüft. Das Präparat des Pharmakonzerns AstraZeneca enthält 500 Milligramm Naproxen und 20 Milligramm Esomeprazol. Laut G-BA müssen die Kassen die Kosten für Vimovo für Patienten

mit hohem gastrointestinalen Risiko übernehmen, sofern eine niedrigere Dosierung nicht ausreichend ist. Allerdings seien sowohl die Monotherapie als auch die freie Kombination zweckmäßiger, so der G-BA.

 

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