Leberversagen

Paracetamol immer häufiger als Ursache

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Die Überdosierung von Paracetamol ist die häufigste Ursache für akutes Leberversagen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Forschergruppe des Zentrums für Viszeralmedizin des Universitätsklinikums Essen nach der Auswertung von Patientendaten aus den Jahren 2002 bis 2005. Bei 17 von 105 Patienten war das Organversagen Paracetamol-induziert. „Die Daten bestätigen Untersuchungen aus Schweden, in denen das Schmerzmittel ebenfalls die Hauptursache für akutes Leberversagen war“, sagte Dr. Ali Canbay, Leiter der Forschergruppe, gegenüber APOTHEKE ADHOC.

Für die Essener Wissenschaftler waren die Ergebnisse überraschend, da bisher die Hepatitis als häufigste Ursache für das akute Leberversagen galt. Hepatitis B war in der Untersuchung jedoch nur bei 14 Patienten als Auslöser identifiziert worden. In acht Fällen führte eine toxische Phenprocoumon-Dosis zum akuten Leberversagen.

Die Studie zeigte zudem, dass gerade Patienten mit Fettleber überdurchschnittlich oft unter den Betroffenen sind. Durch den erhöhten Fettanteil sei das Organ nicht in der Lage, eine Überdosierung von toxischen Medikamenten wie Paracetamol abzubauen, erklärte Canbay. Der Forscher fordert deshalb, dass die Leber vor der Einnahme von Paracetamol im Ultraschall von einem Mediziner untersucht wird. Da 63 Prozent der Patienten in der Paracetamol-Gruppe weiblich waren, schließen die Forscher auf ein erhöhtes Risiko für Frauen.

Das akute Leberversagen endet, wenn nicht transplaniert werden kann, in 80 Prozent er Fälle mit dem Tod. Den Angaben der Uniklinik Essen zufolge sterben deutschlandweit jährlich bis zu 500 Patienten an der schlecht therapierbaren Erkrankung. Die Essener Forscher wollen Aufkommen und Ursachen des akuten Leberversagens nur bundesweit untersuchen. Auch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat sich bereits mit dem Gefährdungspotenzial von Paracetamol befasst. Es plant, Präparate mit mehr als zehn Gramm des Wirkstoffs künftig der Verschreibungspflicht zu unterstellen. Der Bundesrat muss der Neuregelung noch zustimmen.

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