Zuzahlungen

Website für IGeL-Ärger

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Düsseldorf -

Nimmt ein Patient beim Arzt eine Selbstzahler-Behandlung in Anspruch, muss der Mediziner vorher die Kosten schriftlich auflisten und hinterher eine Rechnung vorlegen. Nach Beobachtung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen passiert das aber häufig nicht. Auch über die Risiken der sogenannten Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) klären Ärzte oft nicht gut genug auf. Ihrem Unmut darüber können Kassenpatienten ab sofort auf dem neuen Internetportal www.igel-aerger.de Luft machen. 

IGeL wie zum Beispiel die Messung des Augeninnendrucks zur Früherkennung eines Glaukoms (Grüner Star), eine professionelle Zahnreinigung, die Bachblütentherapie oder verschiedene Impfungen vor einer Fernreise übernimmt nicht die Kasse. Der Patient muss diese Leistungen privat zahlen.

Der Arzt muss ihm vorher in einem persönlichen Gespräch Nutzen und Risiken erläutern, außerdem einen Vertrag mit ihm schließen und hinterher auf Grundlage der ärztlichen Gebührenordnung abrechnen. Das entfalle jedoch vielfach, häufig fühlten sich Patienten im Behandlungszimmer unter Druck gesetzt und ärgerten sich hinterher, erläutert die Verbraucherzentrale.

Die Verbraucherschützer wollen auf dem Portal igel-aerger.de Beschwerden sammeln und Erfahrungen mit der Werbung in Arztpraxen zusammentragen. Den medizinischen Nutzen bewerten sie nicht, dafür steht unter anderem das Portal www.igel-monitor.de des GKV-Spitzenverbandes zur Verfügung.

Getragen wird igel-aerger.de von der Verbraucherzentrale NRW in Kooperation mit den Verbraucherzentralen Berlin und Rheinland-Pfalz, finanziert wird es vom Bundesverbraucherschutzministerium.

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