Impf-Angebot für Geflüchtete

Vom Testzentrum in die Impf-Apotheke

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Berlin -

Mit Covid-19-Impfungen in Apotheken sollte ein niederschwelliges Angebot für impfwillige Bürger:innen geschaffen werden. Das war ein Ziel der Bundesregierung bei der Entscheidung, die Pharmazeut:innen mit in die Impfkampagen aufzunehmen. Tatsächlich könnte jetzt mit dem Ankommen tausender teilweise unvollständig geimpfter Flüchtlinge aus der Ukraine neuer Schwung aufkommen. Apothekerin Miriam Oster hat deshalb ihr Team im Testzentrum geschult.

Die Columbus Apotheke in Oberursel betreibt ein Testzentrum. Zuletzt ließen sich dort vermehrt aus der Ukraine geflüchtete Menschen auf eine Infektion mit Covid-19 testen. Als die Chefin selbst von Kund:innen auf die Coronaimpfung angesprochen wurde, verwies sie auf den Service der Apotheke. „Mich hat eine junge Frau gefragt, ob sie sich mit 16 Jahren auch impfen lassen darf.“ Als sie von dem Impfangebot in der Offizin erfahren habe, sei die Freude groß gewesen. „Denn sie hat ja noch keinen Hausarzt.“

Mehr als 200.000 Menschen aus der Ukraine sollen bereits in Deutschland angekommen sein. Täglich kommen dem Innenministerium tausende Flüchtlinge hinzu. Die Unterstützung ist groß, viele Privatpersonen nehmen Familien auf und Hilfswerke bemühen sich, kurzfristig beispielsweise in Hallen Unterkünfte aufzubauen. Dabei kam es bereits zu Covid-19-Ausbrüchen – und nur 35 Prozent der ukrainischen Bevölkerung sind gegen Covid-19 geimpft.

Impf-Flyer für Geflüchtete

Dementsprechend könnte das Interesse an einer Impfung groß sein. „Ich habe unser Team im Testzentrum gebrieft, dass sie Geflüchtete gezielt auf unser Impfangebot ansprechen“, sagt Oster. Denn zuletzt seien immer mehr Ukrainer:innen in die Teststelle gekommen. Gerade werden Flyer auf Deutsch und Ukrainisch erstellt, die ihnen mitgegeben werden sollen. „Dann haben sie etwas in der Hand.“

Flüchtlinge aus der Ukraine fallen in den Anwendungsbereich der Coronavirus-Impfverordnung (ImpfV) und dürfen gegen Sars-CoV-2 geimpft werden. Wer mit einem russischen oder chinesischen Impfstoff wie Sputnik oder Sinovac geimpft wurde, benötigt eine erneute Impfserie, um als Geimpfte:r zu gelten. In Impfzentren und Apotheken sind bereits Geflüchtete geimpft worden. Auch in der Columbus Apotheke wird geprüft, wie der Impfstatus ist. „Die Rückmeldungen sind toll“, freut sich Oster. Bisher werde am Samstag geimpft. Insgesamt 50 Kund:innen seien bereits immunisiert worden.

Anspruch auf Bürgertest

Geflüchtete haben laut Testverordnung (TestV) grundsätzlich auch einen Anspruch auf einen PoC-Antigen-Test. Diesen Anspruch haben auch Personen, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind. Für eine Bürgertestung ist laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) ein amtlicher Lichtbildausweis zum Nachweis der Identität vorzulegen.

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