Drei Pfleger verurteilt

Tod nach Arzneiverwechslung: Bewährungsstrafen

, Uhr
Berlin -

 Im zweiten Prozess um eine schwerwiegende Medikamentenverwechslung in einem Pflegeheim sind drei Mitarbeiter der unterlassenen Hilfeleistung schuldig gesprochen worden. Die zwei Frauen und ein Mann wurden vor dem Landgericht Landshut am Freitag zu Bewährungsstrafen von sechs, vier und zwei Monaten verurteilt.

Das Urteil beruhe auf einer Verständigung, sagte der Vorsitzende Richter Ralph Reiter. Das Verfahren lief mit einer längeren Unterbrechung seit Mai dieses Jahres.

Die Beschäftigten des Heims im Landkreis Dingolfing-Landau waren in einem ersten Prozess angeklagt worden, nachdem ein schwer kranker Patient 2016 nach der Verwechslung von Arzneimitteln gestorben war. Ob das falsche Medikament todesursächlich war, hatte sich nicht mehr klären lassen. Der Vorwurf lautete Mord durch Unterlassen.

Vor dem Landgericht Landshut wurden die zwei Pfleger und ihre Chefin 2019 dann wegen versuchten Mordes verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) sah allerdings Fehler in dem Urteil und verwies den Fall zurück.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Mehr zum Thema
Treuhand empfiehlt Sofortmaßnahmen
Skonto-Verbot: Apotheken sollen bunkern
Preisbindung beim Einkauf
Rx-Skonto: Vorteil für Versender?
Mehr aus Ressort
Erfahrung und Zukunftsblick
Duo mit drei Apotheken in einer Stadt

APOTHEKE ADHOC Debatte