Stiftung Patientenschutz

Patientenverfügungen meist untauglich

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Berlin -

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz hat dem Gesetzgeber vorgeworfen, den Bürger bei der Erstellung von Patientenverfügungen allein zu lassen. Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH), wonach Patientenverfügungen äußerst präzise formuliert werden müssen, sei eine gute Beratung zwingend nötig. Doch es sei vollkommen offen, wo diese Beratung herkommen solle, sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch. Möglich sei, dass auch Pflegekräfte, Seelsorger, Sozialarbeiter und Ärzte das machen könnten. Die dürften aber nicht Mitarbeiter eines Leistungsanbieters oder Kostenträgers sein.

Eine Patientenverfügung ist eine schriftlich niedergelegte Willenserklärung etwa zu lebensverlängernden Maßnahmen in einer Situation, in der der Betroffene nicht mehr selbst entscheiden kann.

Verständlicherweise scheuten Menschen „davor zurück, sich Fragen von Krankheit und Sterben zu stellen“, führte Brysch weiter aus. „So entstehen Patientenverfügungen, die praxisuntauglich sind. Ich schätze, dass das auf die Mehrheit der Dokumente zutrifft“, sagte der Stiftungsvorstand. „Dann schnappt die Falle der leichten Lösungen zu. Das fängt bei Ankreuzformularen und Textbausteinen an.“ Teilweise werde auch für „notarielle, lebensferne Standardtexte viel Geld bezahlt“.

Brysch beklagte eine „Welle der Unsicherheit“, die der BGH-Beschluss ausgelöst habe. Dies mache deutlich, dass die Inhalte des Patientenverfügungsgesetzes bei den geschätzt 23 Millionen Menschen, die eine Patientenverfügung verfasst haben, weitgehend unbekannt seien.

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