Bodensee

Stallpflicht wegen Vogelgrippe

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Stuttgart/Konstanz/Schwerin -

Nach dem Nachweis der Vogelgrippe am Bodensee müssen zahlreiche Betriebe ihr Geflügel im Stall einsperren. „Der Erlass geht noch heute raus“, sagte eine Sprecherin des Landwirtschaftsministeriums in Stuttgart. Gelten soll die behördliche Anordnung zunächst drei Monate lang in einem Bereich von rund 1000 Metern vom Bodenseeufer und bis zu 500 Meter vom Rheinufer aus.

Gesonderte Kontrollen über die Einhaltung gebe es nicht, sagte die Sprecherin weiter. „Das ist ja auch im Sinne der Landwirte, die Tiere zu schützen.“ Wenn jemand sich nicht daran halte und etwa von Bürgern gemeldet würde, sei das eine Ordnungswidrigkeit. „In den letzten Jahren hat das aber immer gut funktioniert.“

Am Bodensee war am Mittwoch bei Wildvögeln die gefährliche Variante vom Typ H5N8 der Vogelgrippe nachgewiesen worden. Nach Schätzung des Ministeriums wurden in der gesamten Region – also auch in Österreich und der Schweiz – zwischen 70 und 100 tote Vögel gefunden. Ungarn meldete Ausbrüche auf zwei Geflügelfarmen.

Die Vogelgrippe hat zwischenzeitlich auch Mecklenburg-Vorpommern erreicht. Bei einer toten Reiherente, die auf der Insel Riems bei Greifswald gefunden wurde, sei das Virus H5N8 nachgewiesen worden, teilte Agrarminister Till Backhaus (SPD) mit. Außerdem bestehe bei mehreren anderen toten Vögeln der Verdacht, dass sie ebenfalls mit der hochansteckenden Form der Geflügelpest infiziert waren. Die Tiere wurden auf den Ostsee-Inseln Greifswalder Oie und Ruden gefunden. Die Untersuchungsergebnisse sollten noch heute vorliegen. Backhaus verhängte daraufhin für Geflügelhaltungen im ganzen Land die Stallpflicht.

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