Verbraucherschutz

Patientenverfügung gilt nur im Original

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Wer eine Patientenverfügung verfasst, sollte Angehörige und Ärzte darauf hinweisen und mitteilen, wo das Dokument zu finden ist. Denn bei anstehenden medizinischen Entscheidungen müssten Angehörige das Original vorlegen, erläutert die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Mit der Patientenverfügung können Patienten den behandelnden Ärzten Vorgaben über Art und Umfang diagnostischer oder therapeutischer Maßnahmen machen, wenn sie sich selbst nicht mehr persönlich äußern können. Festgelegt werden kann etwa, welche Behandlungen bei einer Erkrankung durchgeführt, aber auch, welche auf keinen Fall angewendet werden sollen.

Das Dokument sollte in regelmäßigen Abständen überprüft werden, raten die Verbraucherschützer. Nötig sei dies vor allem vor größeren medizinischen Eingriffen oder wenn eine schwerwiegende Erkrankung diagnostiziert wurde. Bei Änderungen sollte die vorherige Verfügung widerrufen werden, etwa durch einen Vermerk auf der neuen Verfügung. Die alte Urkunde wird am besten vernichtet.

 

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