Nikotinpräparate

Handel mit E-Zigaretten verboten

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Berlin -

Der Handel mit sogenannten E-Zigaretten verstößt einem Gerichtsurteil zufolge gegen das Tabakgesetz. Das Landgericht Frankfurt verurteilte einen Geschäftsmann aus Nordrhein-Westfalen deshalb zu 8100 Euro Geldstrafe und zog zugleich rund 15.000 Behälter mit nikotinhaltiger Flüssigkeit – sogenannte Liquids – ein.

Der 46-Jährige war ursprünglich wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz angeklagt. Nach Ansicht der Richter sind Liquids aber Tabakerzeugnisse. Weil sie unzulässige Zusatzstoffe enthielten, sei der Handel nicht erlaubt.

Der Mann hatte in 134 Fällen nikotinhaltige Flüssigkeiten aus China importiert, mit denen die E-Zigaretten gefüllt und danach rauchfrei konsumiert werden können. Der Richter bestätigte zwar, dass die E-Zigarette eine „weniger schädliche Alternative zur Tabak-Zigarette“ sei. Sie habe mit „Gesundheit“ aber nichts zu tun.

Der Frankfurter Prozess galt als Pilotverfahren: Es war der erste Strafprozess zum Thema E-Zigarette vor einem Landgericht. Die Entscheidung ist aber noch nicht rechtskräftig: Es wird damit gerechnet, dass der Geschäftsmann in Revision geht. Dann müsste der Bundesgerichtshof als letzte Instanz entscheiden, wie E-Zigaretten juristisch einzuordnen sind.

Das Urteil betrifft nur den Handel, wie ein Gerichtssprecher bestätigte. „Konsum und Erwerb sind nicht strafbar.“ Allerdings könne es sein, dass es schwieriger werde, an Liquids zu kommen. Dass von heute auf morgen alle Läden dicht machen, erwartet das Gericht aber nicht: „Über den Einzelfall hinaus dürfte sich in der Praxis nichts ändern.“ Bevor ein Grundsatzurteil gefallen ist, müsste gegen jeden Händler einzeln verhandelt werden.

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