Nikotinpräparate

Gericht: E-Zigarette ist kein Medizinprodukt

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Berlin -

E-Zigaretten sind keine Medizinprodukte und die nikotinhaltigen Liquids keine Arzneimittel. Das hat das Verwaltungsgericht München entschieden und sich damit den Entscheidungen des Frankfurter Amtsgerichts, des Oberverwaltungsgerichts in Münster und des Verwaltungsgerichts in Köln angeschlossen. In Großbritannien hingegen sollen die elektronischen Zigaretten künftig als Arzneimittel gelten.

Geklagt hatte Medienberichten zufolge ein Unternehmer: Eine an ihn adressierte Sendung E-Zigaretten war demnach am Münchener Flughafen beschlagnahmt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte daraufhin ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz (AMG) gegen ihn eingeleitet. Zwar ist das Verfahren nach einem Jahr eingestellt und die Lieferung freigegeben worden. Dem Kläger sind in der Zeit nach eigenen Angaben allerdings Gewinne in Höhe von rund 100.000 Euro entgangen.

Aus Sicht des Unternehmers – der sich das Gericht angeschlossen hat – wird die Flüssigkeit für die E-Zigaretten aus Tabakpflanzen gewonnen. Tabakerzeugnisse seien aber keine Arzneimittel. Die Regierung Oberbayerns hatte vergeblich argumentiert, dass das Nikotin für die E-Zigaretten synthetisch hergestellt werde. Die Frage, ob E-Zigaretten Tabakprodukte sind, ließ das Gericht offen.

Die Entscheidung ist ein weiterer Rückschlag für Bundesregierung und Länder: Die nordrhein-westfälische Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) hatte Ende 2011 vor den Gefahren der E-Zigaretten gewarnt und erklärt, dass Liquids mit Nikotin unter das AMG fallen. Damit seien die elektronischen Zigaretten zulassungspflichtig und dürften derzeit nicht verkauft werden. Auch die Bundesregierung wollte E-Zigaretten mit integriertem Nikotin-Depot wie Arzneimittel behandeln.

In Großbritannien wurde derweil entschieden, E-Zigaretten wir OTC-Präparate zu behandeln: Von 2016 an müssen Hersteller die Qualität ihrer Produkte nachweisen und belegen, dass sie die korrekte Nikotinmenge ausgeben. Klinische Studien soll es aber nicht geben. Der Verkauf soll nicht auf Apotheken beschränkt werden – auch im Einzelhandel soll es die elektronischen Zigaretten geben.

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