Nikotinpräparate

Urteil: E-Zigarette kein Arzneimittel

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Schon das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster und das Verwaltungsgericht in Köln hatten geurteilt, dass E-Zigaretten Genussmittel sind. Dem folgte nun auch das Frankfurter Amtsgericht. Es sprach einen 28 Jahre alten Mann von dem Vorwurf frei, wegen des Handels mit E-Zigaretten gegen das Arzneimittelgesetz verstoßen zu haben. Da die nikotinhaltigen elektronischen Zigaretten bloße Genussmittel seien, fielen sie nicht unter das Arzneimittelgesetz, urteilten die Richter.

Ende des vergangenen Jahres hatten die Zollbehörden am Frankfurter Flughafen ein Paket mit rund 300 E-Zigaretten sowie 100 Hülsen und 30 Verdampfern beschlagnahmt. Die Ware stammte aus China und war an den Angeklagten adressiert.

Die Frankfurter Staatsanwaltschaft hatte danach Anklage wegen des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz erhoben. Sie hatte argumentiert, dass Nikotin auf den menschlichen Organismus eine pharmakologische Wirkung entfalte. Da durch den Gebrauch einer E-Zigarette die Suchtsymptome bei Nikotinabhängigen gemildert werden sollten, sei diese zur Behandlung der Abhängigkeit geeignet, hieß es.

 

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