Umweltbundesamt

Melderegister für Nanopartikel

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Die Diskussion um den Einsatz von Nanopartikeln in Arznei- und Sonnenschutzmitteln sowie in der Kunststoffchemie reißt nicht ab. Jetzt warnt das Umweltbundesamt vor möglichen gesundheitlichen Risiken und fordert eine bessere Erforschung und Regulierung der noch relativ neuen Materialien. Die Behörde schlägt vor, ein Produktregister als Meldesystem einzurichten.

Es sei erforderlich, rechtliche Rahmenbedingungen für den sicheren Umgang mit Nanoprodukten zu schaffen. Nanotechnologische Verfahren und Produkte müssten hinsichtlich ihrer Chancen und Risiken für Umwelt und Gesundheit einheitlich bewertet werden. So lange die Wirkung auf Mensch und Umwelt weitgehend unbekannt sei, solle die Verwendung möglichst vermieden werden.

Welchen Einfluss Partikel im Nanometerbereich auf die Gesundheit haben können, ist noch nicht vollständig bekannt. Die Teilchen können über die Haut, die Schleimhäute und Lunge in den Körper gelangen. Untersuchungen haben ergeben, dass Nanopartikel beim Einatmen bis in die Alveolen vordringen. Weil sie vom Immunsystem nur unzureichend erkannt werden, kann es in der Lunge zu Entzündungsprozessen kommen. Nanoteilchen wurden nach Exposition auch in verschiedenen Organen nachgewiesen, weshalb vermutet wird, dass sie über die Alveolen in das Blut gelangen können.

Erst vor einigen Monaten hatte die EU-Kommission eine neue Kosmetik-Verordnung verabschiedet, nach der Hersteller eingesetzte Nanomaterialien als Inhaltsstoffe aufführen müssen. Am häufigsten kommen Zinkoxid und Titanoxid in Nanometergröße zum Einsatz. Sie dienen als UV-Filter in Sonnenschutzmitteln.

Dem Bundesumweltamt zufolge gibt es in Deutschland über 800 Unternehmen, die im Bereich Nanotechnik arbeiten. Dazu zählt unter anderem die Automobilindustrie, der Maschinenbau, die Kosmetik- und Lebensmittelbranche sowie die Umwelttechnik.

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