Steuerhinterziehung

Masken-Urteil: Tandler legt Revision ein

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München -

Die Verurteilung der Masken-Millionärin und CSU-Politikertochter Andrea Tandler wegen Steuerhinterziehung muss vom Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe überprüft werden. Tandler und ihr ebenfalls verurteilter Geschäftspartner N. haben Revision gegen das Urteil des Landgerichts München I von vergangener Woche eingelegt. Das teilte das Gericht heute mit.

Dem Urteil war eine Verständigung zwischen dem Gericht und den Prozessbeteiligten vorausgegangen, Tandler und N. hatten umfangreiche Geständnisse abgelegt. Am Ende wurde Tandler wegen millionenschwerer Steuerhinterziehung zu vier Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt. Gegen N. verhängte das Landgericht drei Jahre und neun Monate Haft. Weil die Haftbefehle gegen die beiden Angeklagten gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt wurden, kamen beide nach rund elf Monaten Untersuchungshaft am vergangenen Freitag zunächst auf freien Fuß. Tandler will zunächst auch gesundheitliche Probleme auskurieren.

Tandler ist Tochter des früheren CSU-Generalsekretärs und ehemaligen bayerischen Finanz-, Wirtschafts- und Innenministers Gerold Tandler. Sie hatte zu Beginn der Corona-Pandemie 2020 für einen Schweizer Maskenlieferanten Geschäfte mit verschiedenen Behörden des Bundes und der Länder vermittelt. Dafür kassierte sie Provisionen von fast 50 Millionen Euro – was an sich legal ist. Verurteilt wurden beide nun, weil sie die Provisionen nicht korrekt versteuert und sich dadurch der Einkommens- beziehungsweise der Gewerbesteuerhinterziehung strafbar gemacht haben. Das Gericht ging in seinem Urteil am Ende von einem wirtschaftlichen Schaden von insgesamt 7,8 Millionen Euro aus.

Am Ende räumten die beiden Angeklagten die ihnen zur Last gelegten Steuerhinterziehungsvorwürfe über ihre Verteidiger weitgehend ein – etwa auch die Tatsache, dass es ein gemeinsames Unternehmen der beiden erst einige Wochen später gab als ursprünglich behauptet. Darauf gründete der Vorwurf der Einkommensteuerhinterziehung gegen Tandler. Darüber hinaus versteuerten beide ihre Millionen aus den Maskengeschäften nicht in München, sondern in Grünwald – dort ist im Vergleich zur Landeshauptstadt nur rund die Hälfte an Gewerbesteuern fällig. Allerdings war München damals der „Ort der Geschäftsleitung“.

Tandler hatte in ihren Schlussworten gesagt, sie würde ihre „Fehler“ heute nicht noch einmal machen. Sie könne nur um Entschuldigung bitten. Die Staatsanwaltschaft hatte Tandler allerdings schon zuvor ein überwiegend taktisch motiviertes Geständnis vorgehalten.

Dass Tandler und N. trotz ihrer Geständnisse und trotz ihrer Zustimmung zu der Verständigung mit dem Gericht nun Revision gegen ihre Verurteilungen einlegen, mag überraschen. Der Sprecher des Landgerichts betonte allerdings: „Die deutsche Strafprozessordnung sieht vor, dass auch (und gerade) nach einer Verständigung im Strafverfahren Rechtsmittel eingelegt werden können.“

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