Verbotene Zuwendung

Kostenlose Adipositas-Beratung: Gericht stoppt Werbung

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Frankfurt/Main -

Eine kostenlose ärztliche Beratung im Zusammenhang mit der Vermarktung medizinischer Leistungen ist laut einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt unlauter. Diese kostenlose Beratung stelle eine verbotene Zuwendung dar und sei auch nicht ausnahmsweise zulässig, hieß es vom OLG.

In dem konkreten Fall waren auf einer Internetplattform medizinische Adipositasbehandlungen angeboten und unter anderem mit einer kostenfreien Beratung geworben worden. Dies stellt laut Urteil einen unlauteren Verstoß gegen das Verbot dar, bei einer Werbung für die Behandlung krankhafter menschlicher Beschwerden Zuwendungen anzukündigen.

Dieses im einstweiligen Verfügungsverfahren ergangene Urteil ist nicht anfechtbar. Es ist jedoch möglich, dass im folgenden Hauptsacheverfahren eine andere Entscheidung getroffen wird.

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