Elternbetreuung

Kassen fördern Mutter-Kind-Kuren

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Gesetzlich krankenversicherte Eltern sollen künftig einfacher Zugang zu Mutter- beziehungsweise Vater-Kind-Kuren bekommen. Der GKV-Spitzenverband hat eine entsprechende Begutachtungsrichtlinie überarbeitet und Kriterien, die für eine Kur sprechen, vereinheitlicht. Dadurch sollen auch ständiger Zeitdruck, Eheprobleme, Erschöpfung, Angstgefühle, Mehrfachbelastung oder Schlafstörungen stärker für eine Genehmigung berücksichtigt werden.

Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) forderte, „dass die Überarbeitung zu einer spürbaren Verbesserung der Bewilligungspraxis der gesetzlichen Krankenkassen im Sinne der betroffenen Mütter und Väter beiträgt“. Familienministerin Kristina Schröder (CDU) sagte: „Kranke oder von Krankheit bedrohte Eltern dürfen zukünftig wieder Hoffnung in eine bedarfsgerechte Antragsbearbeitung setzen.“

In der Vergangenheit war vermehrt kritisiert worden, dass Kassen zu wenig solcher Vorsorge- und Reha-Maßnahmen bewilligen. Über die neue Richtlinie hatte der Kassenverband mit dem Bundesverband Deutscher Privatkliniken und dem Müttergenesungswerk verhandelt.

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