Steuern

GKV-Beiträge bald besser absetzbar

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Vom Jahr 2010 an können voraussichtlich alle Steuerzahler einen größeren Teil ihrer Beiträge zu den Krankenkassen- und Pflegeversicherungen beim Fiskus absetzen. Das geht nach Berichten der online-Ausgabe des „Handelsblatts“ sowie der „Financial Times Deutschland“ aus einer Tischvorlage des Finanzministeriums hervor. Darin werde dafür plädiert, das entsprechende Urteil des Bundesverfassungsgerichts sowohl auf private als auch gesetzlich Versicherte anzuwenden. Dies würde Steuerausfälle in Milliardenhöhe verursachen.

Schon im März war bekanntgeworden, dass Steuerzahler damit rechnen können, künftig einen größeren Teil ihrer Kassenbeiträge steuermindernd absetzen zu dürfen. Offen war aber, ob dies nur für Privatversicherte oder auch gesetzlich Versicherte gilt. Für die Staatskassen bedeutet das Karlsruher Urteil hohe Milliarden-Ausfälle.

Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) schließe sich der Meinung vieler Verfassungsjuristen an und entscheide sich gegen die Auffassung von Steuerexperten, hieß es in den Medienberichten. Diese plädierten für eine Begrenzung der Steuervergünstigung auf Privatversicherte, um die Steuerausfälle gering zu halten. Intern geht das Finanzministerium laut „Handelsblatt“ allein für den Bund von jährlichen Steuerausfällen von mindestens fünf Milliarden Euro aus.

Das Bundesverfassungsgericht hatte gefordert, die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung spätestens von Anfang 2010 an zu verbessern. Nach dem Mitte März veröffentlichten Urteil muss der Gesetzgeber bis Ende 2009 eine Neuregelung erlassen. Die Entscheidung betrifft formal zwar nur Beiträge zur privaten Krankenversicherung. Allerdings hatte das Gericht klargestellt, dass die steuerliche Abzugsmöglichkeit von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung generell überprüft werden muss.

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