Silber/Lorbeerextrakt

Gericht verbietet Gesichtsmasken-Spray

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Berlin -

Atemschutzmasken sollen die Ausbreitung des Coronavirus durch Aerosole eindämmen. Wer sich selbst schützen möchte, greift auf FFP2-Masken zurück. Und für ganz besorgte Menschen hatte der Berliner Kosmetikhersteller Mysticflow sogar ein Spray im Sortiment, mit dem die Schutzwirkung noch einmal gesteigert werden sollte. Doch mangels Wirksamkeitsnachweis wurde die Werbung per einstweiliger Verfügung untersagt.

Das Spray wurde unter dem Namen „Mysticflow Gesichtsmaskenprotektor“ vertrieben und enthielt mikronisiertes Silber 10 ppm sowie Lorbeerextrakt. Von außen auf die Maske aufgesprüht, wurde nach einer Einwirkzeit von vier bis sechs Minuten ein verstärkter Schutz vor Aerosolpartikeln über einen Zeitraum von sechs Stunden hinweg versprochen. Der Virenschutz jeder Gesichtsmaske werde das „neu entwickelte innovative Oberflächenspray“ optimiert; dies gelte „für alle FFP- oder Alltagsmasken, im Besonderen aber auch für Stoffmasken“.

Der Hersteller sprach von einem „perfekten zusätzlichen Schutzwall gegen Corona“, „ganz ohne belastende Chemie“ Diese und weitere Behauptungen („verbesserter Maskenschutz“, „Verringern Sie das Risiko von Infektionsübertragungen“) riefen einen Wettbewerbsverein auf den Plan.

Tatsächlich untersagte das Landgericht Berlin die Werbung: Der Hersteller habe keine geeignete Studie vorgelegt, mit der die Wirkung des Sprays belegt werde. „Nicht eine von ihm eingereichte Studie befasst sich mit seinem Produkt im Allgemeinen oder Besonderen, d. h. der Wirkung von gespraytem Silber in Nanopartikelform allein oder in der konkreten Zusammensetzung mit Lorbeerextrakt.“

Weder gebe es Untersuchungen über das Zusammenspiel der beiden Inhaltsstoffe untereinander noch in der Anwendung auf Masken oder gar über die Wirkung auf die verschiedenen Oberflächen von Masken. Bei einer Stoffkombination sei der erforderliche Nachweis ohne Erkenntnis über Wechselwirkungen der kombinierten Stoffe auch gar nicht möglich.

Darüber hinaus fehle jegliche gesundheitsspezifische Darlegung, dass eine bestimmungsgemäße Nutzung des Sprays mit immerhin sechsstündigem Einatmen möglicher Silber-/Lorbeerelemente über den Nasen-/Rachenraum ohne negativen Auswirkungen auf den Körper und insbesondere das menschliche Atemsystem bleibe. Auf Masken mit Silberzusatz könne der Hersteller nicht verweisen, weil das Silber dort eingearbeitet sei. „Studien allein zu einer desinfizierenden Wirkung von Silber bzw. Lorbeer auf Oberflächen erbringen unabhängig von ihren Inhalten nicht die für das Produkt [...] erforderlichen Nachweise.“

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