Verwaltungsgerichts Stuttgart

Auch bei Vorerkrankung kein Anspruch auf Sofort-Impfung

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Stuttgart -

Menschen mit Vorerkrankungen können nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart nur unter sehr engen Bedingungen in der Corona-Impfreihenfolge vorgezogen werden. Weil sie diese nicht erfüllten, scheiterten zwei Männer und eine Frau mit ihren Eilanträgen auf sofortige Impfung, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Die 79-jährige Frau hatte Atemnot geltend gemacht, ein 39-Jähriger eine Querschnittslähmung samt Immunschwäche und ein 60-Jähriger Krebs und einen kürzlich erlittenen Herzinfarkt.

Nach Ansicht der 16. Kammer gehören die Drei weder aufgrund ihres Alters noch aus sonstigen Gründen in die Gruppe mit der in der Coronavirus-Impfverordnung genannten höchsten Impf-Priorität. Anders sehe es aus, wenn in der Verordnung nicht berücksichtigte schwerwiegende Gründe vorlägen und eine spätere Impfung zu einem hohen Risiko eines schweren oder tödlichen Krankheitsverlaufs nach einer Infektion führe. Derartige Gründe seien von den Antragstellern nicht hinreichend glaubhaft gemacht worden.

Gegen die Beschlüsse können Rechtsmittel eingelegt werden. Nächste Instanz ist der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim.

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