Potenzmittel

EuGH: Viagra steht für Lebenskraft

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Wenn der Name eines Energy-Drinks eine potenzsteigernde Wirkung suggeriert, ist dies aus Sicht des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) irreführend. Aus diesem Grund muss der polnische Getränkehersteller „Viaguara“ sich einen anderen Namen für seine Getränke suchen muss.

Laut EuGH hat Pfizer zu Recht Widerspruch gegen den Antrag der Polen eingelegt, „Viaguara“ als Markennamen für Getränke einzutragen. Die Ähnlichkeit der beiden Namen sei „insgesamt stark“. Zudem gehe die Bekanntheit der Marke Viagra „über die von den betreffenden Arzneimitteln angesprochenen Verkehrskreise hinaus“. Es sei durchaus möglich, dass die Getränke mit Viagra „gedanklich in Verbindung gebracht“ werden könnten.

Die Richter stellten fest, dass nichtalkoholische Getränke „tatsächlich nicht die gleichen positiven Wirkungen wie die zur Behandlung von Erektionsstörungen bestimmten Arzneimittel haben“. Der Verbraucher könne aber durchaus „zum Kauf in dem Glauben neigen, in ihnen ähnliche Eigenschaften wie die Herbeiführung einer gesteigerten Libido vorzufinden“. Zudem habe auch der Getränkeproduzent behauptet, seine Produkte hätten „weitere, Psyche und Körper stärkende und stimulierende Wirkungen“.

Bei Viagra handele es sich zwar um Arzneimittel, doch vermittele es in der Öffentlichkeit „ein Bild von Lebenskraft und Potenz“. Dieses Image könne auch auf die Getränke übertragen werden. Viaguara als Getränkemarke sei daher eine unlautere Ausnutzung der Wertschätzung der Marke Viagra.

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