Sterilrezepturen

BGH verhandelt über Zyto-Apotheker

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Berlin -

Der Rechtsstreit um einen Zyto-Apotheker wird am 4. September vor dem Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt. Die Staatsanwaltschaft hatte nach einem Freispruch durch das Landgericht München II Revision eingelegt. Dem Pharmazeuten wird vorgeworfen, in Deutschland nicht zugelassene Arzneimittel in den Verkehr gebracht und bei der Abrechnung betrogen zu haben.

 

Der Apotheker hatte 2006 und 2007 Zytostatika-Lösungen auf der Basis von Gemzar (Gemcitabin) im Labor zubereitet. Dabei hatte er das Präparat „733Gemzar1000“ verwendet, ohne dass für das Fertigarzneimittel eine deutsche Zulassung vorlag. Der Apotheker soll beim Einkauf knapp 60.000 Euro gespart haben. Den Kassen ist laut Staatsanwaltschaft ein Schaden von rund 340.000 Euro entstanden.

Das Landgericht hatte am 15. Juli 2011 entschieden, dass die Herstellung von Zytostatika-Lösungen keine Zubereitung eines Fertigarzneimittels, sondern eine Rezepturanfertigung sei. Der Apotheker habe folglich keine in Deutschland nicht zugelassenen Arzneimittel auf den Markt gebracht. Die Staatsanwaltschaft hatte im August vergangenen Jahres Revision gegen das Urteil eingelegt.

 

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