Urteil

Beihilfe zahlt Viagra

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Beamte in Nordrhein-Westfalen haben unter bestimmten Umständen ein Recht auf staatliche Beihilfe zu den Kosten von Potenzmitteln wie Viagra. Die Beihilfe dürfe als Teil der Krankenversicherung für Beamte und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes Leistungen für Potenzmittel nicht generell ausschließen, urteilte das Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen am Freitag in Münster.

Die Beihilfeverordnung des Landes hatte die Kostenerstattung für Medikamente zur Behandlung der erektilen Dysfunktion generell ausgeschlossen. In den entschiedenen Fällen waren der Erkrankung Prostata-Operationen vorausgegangen. Dem Landesfinanzministerium stehe zwar bei der Ausgestaltung der Verordnung ein gewisser Spielraum zu, hieß es in dem Urteil. Medizinisch notwendige Maßnahmen dürften aber nicht generell ausgeschlossen werden.

Die Beihilfe trägt einen Teil der Krankenkosten für Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes, etwa vergleichbar mit dem Arbeitgeberanteil bei Angestellten und Arbeitern. Den anderen Teil von 20 bis 50 Prozent muss der Mitarbeiter beispielsweise über eine private Krankenversicherung selbst absichern.

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