Auskunftsanspruch

Bundesrat billigt Samenspender-Register

, Uhr

Durch Samenspende gezeugte Menschen können künftig Informationen über ihre biologische Herkunft verlangen. Nach dem Bundestag billigte am Freitag auch der Bundesrat ein Gesetz, das den Aufbau eines bundesweiten Spenderregisters vorsieht.

Darin werden die Daten von Samenspendern und -empfängerinnen für die Dauer von 110 Jahren gespeichert. Gleichzeitig erhalten die Kinder, die durch eine künstliche Befruchtung mit gespendeten Samen gezeugt wurden, einen gesetzlichen Auskunftsanspruch zu Einzelheiten ihrer Abstammung.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Lesen Sie auch
Mehr zum Thema
Fixum, Notdienst, pDL, Skonto
FDP Hessen fordert Stärkung der Apotheken
Podcast NUR MAL SO ZUM WISSEN
Die Durchschnittsapotheke brennt
Mehr aus Ressort
Jahrgangsbester übernimmt in 2. Generation
Hochbegabt: Lieber Inhaber als Industriekarriere

APOTHEKE ADHOC Debatte