Krankenhäuser

Arztbrief für Patienten

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Wenn Patienten aus dem Krankenhaus entlassen werden, können sie die Klinik sicherheitshalber um den Arztbrief bitten. Darin informiere das Krankenhaus den Haus- oder Facharzt über die vorangegangene Behandlung, erläutert das Bundesgesundheitsministerium (BMG) in einem neuen Infoblatt. Beim nächsten Arztbesuch könnten Patienten dann den Brief vorlegen, falls das Krankenhaus ihn bis dahin noch nicht selbst an den Mediziner geschickt hat.

Das Schreiben enthalte alle wichtigen Daten zum Klinikaufenthalt, etwa die eingenommenen Medikamente und deren Dosierung, Untersuchungsergebnisse und Empfehlungen für die weitere Behandlung, so das BMG weiter.

Zudem informiert das Ministerium die Patienten über mögliche Änderungen der Medikation: Wenn im Krankenhaus erhaltene Arzneimittel weiter eingenommen werden müssen, könne es sein, dass der niedergelassener Arzt ein anderes Präparat mit vergleichbaren Wirkstoffen oder therapeutisch vergleichbarer Wirkung verschreibt. Das könne unter anderem an den Verträgen der jeweiligen Krankenkasse liegen. Daher sollte der Arztbrief mindestens ein preisgünstigeres Produkt nennen, das mit dem im Krankenhaus verwendeten Präparat vergleichbar ist, so das BMG.

 

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