ApoRetrO

ApBetrO für Landapotheken gelockert

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Berlin -

Apotheker sind privilegiert: Sie allein dürfen Rx und OTC abgeben. Dafür dürfen sie vieles andere nicht verkaufen. Das erschwert ihnen das Leben – gerade wenn der Landarzt seine Praxis schließt und eine TV-Karriere startet. Eine Lösung: Die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) auflockern und Waren des täglichen Bedarfs für den Verkauf in der Apotheke freigeben.

Mit der ApBetrO-Novelle wurde das zulässige Sortiment der Pharmazeuten weiter beschnitten. Der Gesundheitsbezug muss seitdem „unmittelbar“ sein. Das gilt – so entschieden die Gerichte – etwa nicht für Brotdosen, weil Schüler darin zwar ein gesundes Äpfelchen, aber eben auch ein ungesundes Schokoriegelchen transportieren können. Auch Nähsets gingen – trotz der Möglichkeit, damit Wunden zu nähen – nicht durch.

Dabei wäre es gerade für Landapotheken wichtig, die Sortimentsgrenzen etwas auszudehnen. Und gerecht wäre es auch. Bei der nicht apothekenüblichen Dienstleistung der Seelsorge schaut die Aufsicht schließlich auch nicht so genau hin. Mittlerweile besteht sogar unter Versorgungsgesichtspunkten eine echte Notwendigkeit. Denn wie die Bundesregierung feststellen musste, gibt es immer weniger Bäcker und Fleischer. Oft blieb nur die Apotheke. Die Mischung aus halbstaatlich generiertem Honorar und Selbstausbeutung der Inhaber lässt Apotheken offenbar langsamer sterben als andere Nahversorger.

Deswegen wird jetzt darüber diskutiert, Roggenmischbrot, gemischtes Gehacktes und Gesichtswurst in die Liste der apothekenüblichen Waren aufzunehmen. Die Pharmazieräte haben allerdings schon angemerkt, dass Kühltheke und Plastikhandschuhe dann zur Pflicht werden, die ApBetrO soll entsprechend angepasst werden. Und weil Apotheke ursprünglich einmal „Lager“ hieß, lässt sich die Apothekenüblichkeit eigentlich beliebig weit auslegen. Nachdem die Tankstellen mit dem Versuch gescheitert sind, Arzneimittel zu verkaufen, könnte nun der Gegenschlag erfolgen. Dann sagt der Kunde in der Apotheke: „Mein Betablocker, die Umschau und 'die 5' bitte.“ Denn der Rückgang an Tankstellen ist noch viel dramatischer.

Heute sagen weniger freundliche Kunden in der Apotheke leider eher Sätze wie: „Ich wollte nicht die ganze Apotheke kaufen!“ oder „Sie tauschen hier gar nichts aus!“ Zumindest die Substitution wird demnächst seltener Thema sein. Seit dieser Woche dürfen acht weitere Wirkstoffe nicht mehr ausgetauscht werden. Dass es deswegen in der Apotheke friedlicher zugeht, ist allerdings kaum zu hoffen. Hat der Arzt ein nicht lieferfähiges Produkt verordnet, muss sich der Patient ein neues Rezept holen. Das sorgt selten für Frohsinn.

Wenig Harmonie herrscht derzeit auch in Bad Vilbel. Bei Stada wird bis zur Hauptversammlung am 26. August im Rahmen der Neubesetzung des Aufsichtsrates mit harten Bandagen gekämpft. Nur zwei der maßgeblichen Akteure haben gar keinen Streit: Der ehemalige Vorstandschef Hartmut Retzlaff und sein Nachfolger Dr. Matthias Wiedenfels. Kein Streit. Punkt.

Dass sich Retzlaff die Rückkehr an die Spitze des Generikaherstellers vorstellen kann, wie unter der Woche angeblich aus seinem Umfeld kolportiert, klingt angesichts der jüngeren Entwicklungen jedoch abenteuerlich. Könnte aber auch – ganz vorsichtig gesprochen – einer Vertragsauflösungsstrategie geschuldet sein. Fragezeichen.

Ebenfalls vor einem Umbruch steht die Versandapotheke Sanicare. Der Grund ist allerdings ein Trauriger: Mitinhaber Dr. Volkmar Schein ist in der vergangenen Woche gestorben. Der Betrieb der Versandapotheke soll zunächst wie gewohnt weiterlaufen, doch der Streit um die Besitzverhältnisse der OHG geht weiter.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einer Apothekerin 13.700 Euro zugesprochen. Ihr Pflegeheim hatte sich neu verliebt und eine andere Apotheke für die Versorgung der Heimbewohner gesucht. Die treue Apothekerin wurde kurzerhand vor die Tür gesetzt. Die Karlsruher Richter entschieden zum Glück, dass vereinbarte Kündigungsfristen auch die Apotheken schützen. Bezeichnend, dass sich Apotheker schon über solche Selbstverständlichkeit freuen müssen.

Wenn doch das Bundessozialgericht (BSG) auch einmal pro Apotheke entscheiden könnte. Doch die großen Retaxverfahren gingen bislang alle zugunsten der Krankenkasse aus. Die dreisteste Retax aller Zeiten vermutet ein Apotheker hinter einer aktuelle Absetzung der IKK Classic. 777,77 Euro soll er für Ibuprofen abgerechnet haben. Möglicherweise liegt der Fehler aber auch bei seinem Rechenzentrum, die Klärung läuft noch.

Eigentlich ist ja die DAK die Retax-Vorzeigekasse. Aber diesmal fielen die Hamburger auf andere Weise auf: 85 Euro Prämie zahlten Mitarbeiter der Kasse zwei Versicherten, damit diese doch nicht die Kasse wechseln. Die Zentrale distanziert sich klar und glaubhaft davon – zu verschenken hat die DAK bestimmt nichts.

Sparen will die DAK demnächst auch bei Zytostatika, zusammen mit den Jungs von GWQ werden Sterilrezepturen ausgeschrieben. Die AOK ist schon einen Schritt weiter, seit Anfang der Woche laufen die Verträge in fünf Bundesländern. Oder sie laufen nicht. Eine onkologische Praxis in NRW schlägt Alarm, nachdem die Vertragsapotheke am ersten Tag „nahezu vollständig versagt“ hat.

Wo ist eigentlich Professor Glaeske wenn man ihn braucht? Ach ja, der war ja mit Pharmabashing bei ZDFzoom ausgelastet. Über Nacht krank gemacht von der bösen Pharmaindustrie. Aber die Hersteller machen auch viele Menschen gesund, zum Beispiel die eigenen Mitarbeiter in hauseigenen Fitnessstudios. So turnt und schwitzt die Branche. Außer am Wochenende. Also los, Laufschuhe an, joggen gehen! Schönes Wochenende!

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