Neurochirurgie

Haftstrafe wegen Abrechnungsbetrug

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Rostock -

Ein Abrechnungsbetrug in Millionenhöhe bringt einen Neurochirurgen jetzt für mehrere Jahre ins Gefängnis: Das Landgericht Rostock verurteilte den 51-Jährigen zu einer Haftstrafe von vier Jahren und sieben Monaten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der geständige Rostocker Arzt hatte nach Überzeugung der Richter über einen Zeitraum von mehreren Jahren Rechnungen für Leistungen gestellt, die er nie oder nicht in dem angegebenen Umfang erbracht hatte. Damit habe der Angeklagte einen Schaden von rund 1,5 Millionen Euro verursacht. Die Staatsanwaltschaft hatte fünf Jahre, die Verteidigung maximal vier Jahre Haft gefordert. Das Gericht verhängte auch ein dreijähriges Berufsverbot, das erst mit Ende der Haftstrafe beginnt.

In der Urteilsbegründung betonte der Vorsitzende Richter, dass sich das Geständnis strafmildernd ausgewirkt hätte. Durch seine umfangreichen Einlassungen habe er der Kammer eine schwierige weitere Beweisaufnahme erspart. Zusätzlich habe die breite mediale Aufmerksamkeit zur Strafmilderung beigetragen.

Dagegen sprächen der immens hohe Schaden sowie die Dauer der Betrügereien für eine erhebliche kriminelle Energie des Mannes. Er habe sich durch die Manipulationen einen Vermögensvorteil verschaffen wollen. Dabei habe er das ihm als Arzt entgegengebrachte Vertrauen eklatant missbraucht.

Auch nachdem die falschen Abrechnungen der Jahre 2007 bis 2009 bei einer Revision durch die Krankenkassen aufgefallen waren und zum Entzug der kassenärztlichen Zulassung geführt hatten, habe er seine kriminellen Tätigkeiten nicht gestoppt.

Bis April 2013 behandelte er weiter Privatpatienten. Doch dies sei wirtschaftlich nicht rentabel gewesen. Um den Einnahmeverlust zu kompensieren, habe sich der Neurochirurg dazu entschlossen, bereits beglichene Rechnungen an Inkassounternehmen zu verkaufen.

Danach sei der Arzt in die Schweiz gezogen. Um dort eine Arbeitserlaubnis zu erhalten, fälschte er eine notwendige „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ des Gesundheitsamtes und praktizierte fortan im Kanton Zürich. Diese Urkundenfälschung wertete das Gericht als besonders verwerflich.

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