Versandapotheke

Vitalsana zieht vor den BGH

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Die Drogeriekette Schlecker zieht mit ihrer Versandapotheke Vitalsana vor den Bundesgerichtshof (BGH). Eine Sprecherin des Gerichtes bestätigte, dass die Revision gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart (OLG) eingegangen sei. Ein Termin für die mündliche Verhandlung stehe aber noch nicht fest. Im Kern geht es um die Frage, ob Vitalsana ohne Erlaubnis in Deutschland eine Apotheke betreibt.

Das OLG hatte in der Vorinstanz keine Zweifel, dass die Aktivitäten der Versandapotheke hierzulande „im Kernbereich der Apothekentätigkeit liegen und unmittelbar dem pharmazeutischen Bereich unterfallen“. Zu diesen Aufgaben zählten die pharmazeutische Beratung über ein Call-Center sowie Konditionenverhandlungen, die am Sitz der Schlecker-Zentrale in Ehingen durchgeführt wurden. In dem von der Wettbewerbszentrale initiierten Verfahren ging es außerdem um die Werbung und kostenpflichtige Serviceleistungen der Versandapotheke.

Schlecker hatte die Vorwürfe auch nach Bekanntwerden der Urteilsgründe zurückgewiesen und eine Revision früh ins Auge gefasst. Dem Vernehmen nach hat man bei Schlecker trotzdem vorgesorgt. So soll das Call-Center mittlerweile vom schwäbischen Kornwestheim in die Niederlande umgezogen sein.

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