Versandapotheke

Vitalsana ohne Betriebserlaubnis?

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Die Wettbewerbszentrale in Bad Homburg erhebt schwere Vorwürfe gegen die niederländische Versandapotheke Vitalsana: Die Schlecker-Tochter soll ohne Genehmigung eine Apotheke in Deutschland betreiben. Das geht aus einer Klageerweiterung gegen die Versandapotheke hervor, die APOTHEKE ADHOC vorliegt.

Vitalsana entfalte einen „maßgeblichen Teil ihrer Geschäftsaktivitäten als Apotheke von Deutschland aus“, heißt es im Schriftsatz der Wettbewerbszentrale. Insbesondere würden in Ehingen alle wichtigen Entscheidungen getroffen sowie Verträge geschlossen. „Soweit ersichtlich, beginnt allenfalls die Distribution der Arzneimittel von den Niederlanden aus. Selbst dies ist jedoch nicht sicher“, so die Wettbewerbszentrale.

Besonders prekär: Den Verdacht haben die Anwälte des sonst so verschwiegenen Unternehmens offenbar selbst ausgelöst. Die Juristen hatten ein laufendes Verfahren gegen die Versandapotheke vom Landgericht München zum Landgericht Ulm verlegen lassen - in dessen Bezirk die Konzernzentrale von Schlecker liegt.

Im Schriftsatz vom 19. Juni hatte Vitalsana vorgebracht, über eine selbständige gewerbliche Niederlassung in Ehingen zu verfügen. Geschäftsführer Klaus Hübner habe dort ebenfalls ein eigenes Büro auf dem Schlecker-Gelände, um das Geschäft in Deutschland zu betreuen.

Hübners Job umfasst laut Schreiben Marketingmaßnahmen, Verhandlungen sowie Vertragsabschlüsse mit Lieferanten, Krankenkassen, Dienstleistern und Logistikpartnern. Bei komplexeren Einkaufsverhandlungen stünden zudem Mitarbeiter der Konzernmutter zur Seite.

In Bad Homburg zweifelte man nach diesen Ausführungen offenbar am Sitz der „niederländischen“ Versandapotheke. Ursprünglich hatte die Wettbewerbszentrale im Verfahren nur die Werbung und Beratungsleistung der Versandapotheke moniert. Jetzt kommt eine Klage „wegen fehlender Betriebserlaubnis für Deutschland“ hinzu. „Im Ergebnis findet damit ein Apothekenbetrieb seitens der Beklagten jedenfalls auch in Deutschland statt“, heißt es in der Klageschrift.

Nach den apothekenrechtlichen Vorschriften sei auch der Teilbetrieb einer Apotheke ohne die erforderliche Genehmigung ausgeschlossen - zumal durch eine ausländische Kapitalgesellschaft, heißt es in der Begründung weiter. Vitalsana verfüge über keine Betriebserlaubnis und könne diese auch nicht erlangen.

Die Erwiderung von Vitalsana darf mit Spannung erwartet werden. Einen Termin für die mündliche Verhandlung gibt es noch nicht.

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