Berlin - Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) trat im Mai in Kraft. Seit dem 1. September ist die Präexpositionsprophylaxe (PrEP) Bestandteil der Bundesmantelverträge und somit reguläre Leistung der Krankenkassen. Das sind die Voraussetzungen.
Gesetzlich Versicherte mit einem substantiellen Risiko für eine HIV-Infektio, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, haben Anspruch auf ärztliche Beratung rund um die PrEP, Arzneimittel sowie auf Untersuchungen, die bei der medikamentösen Therapie erforderlich sind. Geregelt ist dies in § 20j TSVG und gilt nicht für die privaten Krankenversicherungen.
Ziel ist es, die Zahl der Neuansteckungen zu senken. In Deutschland lebten nach Zahlen des Robert-Koch-Instituts (RKI) Ende 2017 etwa 86.000 Menschen mit HIV. Etwa 2700 Neuinfektionen wurden gezählt. „PrEP ist ein wirksamer Schutz gegen HIV. Die Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, dass die HIV-Infektionszahlen durch PrEP deutlich gesenkt werden können. Dem Wildwuchs, den es derzeit rund um PrEP in Deutschland gibt, wollen wir ein strukturiertes Angebot entgegensetzen. Denn nur richtig genommen, wirkt es. Falsch gemacht, steige im Gegenteil eher das Risiko von Resistenzen und Ansteckungen, so Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Das Gesundheitsministerium wird nach eigenen Angaben die Wirkung der PrEP bis Ende 2020 evaluieren.
Anspruchsberechtigte Versicherte sind Personen mit einem erhöhten Risiko. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben festgelegt, wer zu den Risikogruppen zählt. Das sind:
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