Bundesverfassungsgericht

Länderliste: Verfassungsklage gescheitert

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Berlin -

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Freie Apothekerschaft (FA) abblitzen lassen: Eine Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster (OVG) zur Länderliste wurde nicht zur Entscheidung angenommen. Damit endet das Eilverfahren mit einem für den Verein unbefriedigenden Ergebnis.

Die FA hatte am 23. April den Gang nach Karlsruhe angekündigt, um die Entscheidung des OVG Münster verfassungsgerichtlich überprüfen zu lassen.

Das BVerfG hat ohne Begründung – dies entspricht der üblichen Praxis bei der Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde – den Weg für eine verfassungsrechtliche Überprüfung versperrt. Damit hat das höchste deutsche Gericht laut FA eine wichtige Möglichkeit verpasst, dem Versandhandel aus den Niederlanden, der offensichtlich nicht den deutschen Sicherheitsstandards entspricht, einen Riegel vorzuschieben.

Als Grund für die Nichtannahme kommt nach Einschätzung von Rechtsanwalt Dr. Fiete Kalscheuer in Betracht, dass es im Eilverfahren nicht gelungen ist, die Eilbedürftigkeit im Hinblick auf die einzelnen Apotheker darzulegen. „Dies war jedoch schlicht nicht möglich, da sich die durch den Versandhandel aus den Niederlanden entstehenden Nachteile nicht auf den einzelnen Apotheker ‚runterbrechen‘ lassen“, so Kalscheuer.

Die Vorsitzende Daniela Hänel erklärt hierzu: „Wir müssen die Entscheidung zur Eilbedürftigkeit akzeptieren. Das Bundesverfassungsgericht hat eine wichtige Chance verpasst, dem Arzneimittelversand aus den Niederlanden Einhalt zu gebieten und die Patientensicherheit zu schützen. Wer uns aber kennt, der weiß: Das spornt uns nur an, weiter für die Rechte der Apothekerinnen und Apotheker vor Ort einzustehen. Für das Hauptsacheverfahren vor dem Verwaltungsgericht in Köln sind wir guter Dinge! Auf eine Eilbedürftigkeit kommt es in diesem Verfahren nicht an.“

Über den weiteren Verlauf des Hauptsacheverfahrens vor dem Verwaltungsgericht Köln will die FA die Öffentlichkeit auf dem Laufenden halten.

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