Umstrittener Unkrautvernichter

Glyphosat: Zulassung in der EU verlängert

, Uhr
Berlin -

Glyphosat darf weitere zehn Jahre in der EU genutzt werden. Weil sich die EU-Staaten nicht einig waren, ob sie das Befürworten oder nicht, konnte die Entscheidung von einer EU-Behörde im Alleingang getroffen werden.

Die Zulassung des umstrittenen Unkrautvernichters Glyphosat wird in der EU um zehn Jahre verlängert. Es werde aber neue Auflagen und Einschränkungen geben, teilte die EU-Kommission am Donnerstag in Brüssel weiter mit. Die derzeitige Zulassung wäre Mitte Dezember ausgelaufen.

Zuvor hatten sich in einem EU-Berufungsausschuss weder genug Vertreterinnen und Vertreter der EU-Staaten für noch gegen einen weiteren Einsatz des Mittels ausgesprochen. Daraufhin konnte die EU-Kommission im Alleingang eine Entscheidung treffen.

Streit gibt es unter anderem darüber, ob Glyphosat krebserregend sein könnte. Zudem stehen Gefahren für die Umwelt im Raum. Eine aufwendige Untersuchung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa) hatte jüngst keine inakzeptablen Gefahren gesehen, aber auf Datenlücken in mehreren Bereichen hingewiesen.

Zu den Aspekten, die nicht abschließend geklärt wurden, gehören laut Efsa etwa ernährungsbedingte Risiken für Verbraucher und die Bewertung der Risiken für Wasserpflanzen. Auch mit Blick auf den Artenschutz ließen die verfügbaren Informationen keine eindeutigen Schlussfolgerungen zu.

Glyphosat wird auch als Totalherbizid bezeichnet, es lässt Pflanzen absterben. Wo Glyphosat versprüht wird, wächst kein Gras, Strauch oder Moos mehr. Das Mittel wird vor allem in der Landwirtschaft eingesetzt, um ein Feld frei von Unkraut zu halten, bevor Nutzpflanzen ausgesät werden.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Neuere Artikel zum Thema
Mehr zum Thema
Gesundheitsminister feiert Fußballmeister
Lauterbach: Auf Wahlkampftour mit Leverkusen
Mehr aus Ressort
Bald dann auch mit CardLink
Gedisa: App und Portal mit Shop-Funktion
Persönlicher Austausch mit Apotheken
Privatgroßhändler: Skonto-Urteil verändert Markt
Streit um Gesundheitsdaten auf Plattformen
OTC via Amazon: Generalanwalt sieht keinen Datenverstoß

APOTHEKE ADHOC Debatte