Herstellerrabatt

DocMorris verliert vor dem BSG

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DocMorris hat auch das zweite Verfahren vor dem Bundessozialgericht (BSG) in Sachen Herstellerrabatt verloren. Wie APOTHEKE ADHOC aus Verhandlungskreisen erfuhr, hat die niederländische Versandapotheke aus Sicht des BSG keinen Anspruch auf Rückerstattung der Rabatte. Die Celesio-Tochter hatte von der Teva-Tochter AWD Pharma die Nachlässe zurückgefordert.

Doch die Aussichten auf Erfolg waren schon vor der heutigen Verhandlung beim BSG nicht besonders groß: Bereits im vergangenen Jahr hatte ein anderer Senat des BSG in einem nahezu identischen Verfahren ebenfalls gegen DocMorris entschieden. Aufgrund interner Arbeitsabläufe beim Gericht hatten sich zwei verschiedene Senate mit anhängigen Revisionsverfahren beschäftigt. Gegen die erste Entscheidung des BSG hat DocMorris Verfassungsbeschwerde eingelegt.

In der Vorinstanz hatte DocMorris vor dem Sächsischen Landessozialgericht noch teilweise gewonnen: Nur für die Zeit vor der Zulassung des Arzneimittel-Versandhandels in Deutschland hatte das LSG gegen die Versandapotheke entschieden. AWD und DocMorris waren gegen die Entscheidung in Revision gegangen: DocMorris wegen der Rabatte für 2003, AWD wegen der für die folgenden Jahre.

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