Apothekenrecht

Finnland erlaubt Versandhandel

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Nach Abschluss eines Pilotprojekts dürfen in Finnland neuerdings alle Apotheken OTC-Arzneimittel per Post verschicken. Die Apotheken müssen den Versandhandel nur bei der finnischen Arzneimittelbehörde anzeigen. Mit der Einführung des elektronischen Rezeptes sollen verschreibungspflichtige Arzneimittel später folgen. Bislang war der Versandhandel mit Medikamenten in dem skandinavischen Land komplett verboten.

Bereits vor vier Jahren hatte ein Hamburger Unternehmer versucht, trotz der Verbots finnische Verbraucher über das Internet zu versorgen: In Estland hatte die Firma Net Apteekki nach Apothekenpartnern gesucht, die Arzneimittel ins Nachbarland schicken sollten. Das Projekt wurde aber offenbar nie umgesetzt.

Finnland hat weitere Änderungen eingeführt: Ab sofort dürfen Apotheken sogenannte „Pharmacy Service Points“ betreiben. An diesen Hilfsapotheken dürfen in Abwesenheit des Apothekers OTC- und Freiwahlprodukte verkauft werden. Ist der Pharmazeut selbst vor Ort, können die Patienten auch ihre Rezepte einlösen. „Service Points“ und Versandhandel könnten von der Einführung der digitalen Verordnung gleichermaßen profitieren.

In Finnland gibt es rund 620 Apotheken mit 200 Filialen; der Durchschnittsumsatz liegt bei zwei Millionen Euro. Fremdbesitz ist nicht zugelassen; nur die Universität Helsinki betreibt seit Jahrzehnten zwei Dutzend Apotheken in der Hauptstadt. Die finnische Regierung hatte Deutschland im Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof unterstützt. In Finnland müssen sich Apotheker um eine Lizenz für den Betrieb einer Apotheke bewerben; junge Pharmazeuten müssen ihre Selbstständigkeit regelmäßig im dünn besiedelten Norden beginnen.

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