Pilotprojekt

England: Beratungsgebühr bei oralen Kontrazeptiva

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Berlin -

In ausgewählten Apotheken sollen die Mitarbeiter:innen stärker in die Beratung miteinbezogen werden. Im Rahmen des Modellprojektes „Community Pharmacy Contraception Management“ geht es um die Entlastung von Ärzt:innen und die Ausschöpfung bereitstehender Kapazitäten im Gesundheitswesen.

Anders als in Deutschland können sich Frauen in Großbritannien ein Wiederholungsrezept für die Pille ausstellen lassen. Ob diese Wiederholungsrezepte auch über die Apotheken ausgestellt werden können, prüft die englische Gesundheitsbehörde NHS im Rahmen eines Modellprojektes in mehreren Apotheken. Für die Beratung, die Ausstellung und die Lieferung des Präparates sollen Apotheken 22 britische Pfund erhalten – 18,50 Pfund für die Konsultation und 3,50 Pfund für die Belieferung.

Auch in Deutschland wäre eine Beratungsvergütung denkbar. Durch die intensivierte Beratung bei der Verschreibung von kombinierten oralen Kontrazeptiva entsteht für Gynäkolog:innen ein erhöhter Aufwand. Damit Ärzt:innen häufiger kombinierte orale Kontrazeptiva (KHK) mit geringem Thromboserisiko abgeben, soll bei der Auswahl des Präparates eine Checkliste gemeinsam mit der Patientin abgearbeitet werden. Diese Checkliste soll Arzneimittel- und Anwendungsrisiken verringern. Mit dem E-Rezept sollte ursprünglich auch das Wiederholungsrezept eingeführt werden – auch hier wären ähnliche Modellprojekte wie in England denkbar.

Liegt der Apotheke die ursprüngliche Verordnung vom Arzt/von der Ärztin oder der Klinik vor, so soll die erneute Abgabe nach einem „Clinical Check“ möglich sein. Dabei können Frauen entweder von ihrem/ihrer Mediziner:in auf das Pilotprojekt aufmerksam gemacht werden, oder direkt eine teilnehmende Apotheke aufsuchen. Es nehmen nur Apotheken teil, die zuvor zum Thema orale Kontrazeptiva geschult wurden.

Minipille bereits rezeptfrei

Minipillen, die nur Progesteron enthalten, dürfen in Großbritannien seit Juli ohne Verordnung in der Apotheke abgegeben werden. Die medizinische Zulassungs- und Aufsichtsbehörde MHRA hatte zwei Präparate aus der Verschreibungspflicht entlassen. Hierbei handelt es sich um die Pillen Lovima und Hana. Beide Pillen enthalten 75 µg des Progesterons Desogestrel. Laut Aussage der MHRA ist Desogestrel „für die meisten Frauen sicher“ und kann nach Rücksprache mit einem Apotheker abgegeben werden.

Sollte das auf ein Jahr angesetzte Modellprojekt Erfolg haben, so sollen Apotheker:innen in Großbritannien zukünftig weitere Aufgaben bei der Versorgung mit oralen Kontrazeptiva übernehmen. Dazu gehört auch die Beratung zu alternativen Verhütungsmethoden und die initiale Beratung von Frauen, die noch kein Kontrazeptivum verwenden.

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