DAV verhandelt höhere Pauschalen

TI-Anschluss: Apotheken kriegen mehr Geld

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Berlin -

Apotheken kriegen künftig mehr Geld für den Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) und den Betrieb der für das E-Rezept notwendigen Hard- und Software. Darauf haben sich der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband am Montag geeinigt. Ab 1. Juli können beim Nacht- und Notdienstfonds (NNF) neue Anträge gestellt werden. Bereist gestellte Anträge werden automatisch angepasst.

Sowohl die TI-Komponenten als auch elektronische Heilberufsausweise (HBA) für angestellte Apotheker:innen werden künftig stärker gefördert. Bereits gestellte oder beschiedene Inbetriebnahmeanträge will der NNF automatisch nachbearbeiten und nachbescheiden. „Hier ist keine zusätzliche Aktivität der Apotheken erforderlich“, so der DAV. Ab dem 1. Juli können Apotheken Anträge mit den neuen Fördergeldhöhen stellen. Die wichtigsten Änderungen beim Inbetriebnahmeantrag betreffen Erstausstattung, Kartenterminals und Handscanner.

Dabei handelt es sich um:

  • eine rückwirkende Erhöhung der TI-Erstausstattungspauschale von 3032 auf 3197 Euro
  • eine Erhöhung der Pauschale für Kartenterminals von 450 auf 500 Euro sowie
  • einen Zuschuss von 150 Euro zu Handscannern für im Juli 2021 noch aktive Apotheken.

Außerdem können ab dem 1. Juli drei neue Anträge gestellt werden: So kann nach einem Konnektor-Update auf die PTV-4-Funktionalität, die E-Rezept und elektronische Patientenakte ermöglicht, ein einmaliger Zuschuss von insgesamt 562 Euro beantragt werden. Im Quartal nach Antragsstellung erhöht sich dann zusätzlich die Betriebskostenpauschale von 210 auf 214,54 Euro pro Quartal. Dazu ist allerdings eine Eigenerklärung der oder des Apotheker:in erforderlich, dass das Update erfolgreich durchgeführt wurde.

Wenn Apothekeninhaber:innen zum Stichtag 1. Juli – oder dem Datum der TI-Inbetriebnahme, wenn dieses später liegt – angestellte Apotheker:innen oder Pharmazieingenieur:innen haben, können sie für die nun ebenfalls eine Refinanzierung der elektronischen HBA beantragen. Pro HBA erhalten sie dann einmalig einen Zuschuss 449 Euro. Die Apothekeninhaber:innen sollen so die Auslagen der Angestellten erstatten können. Hier ist eine Eigenerklärung der oder des Apotheker:in erforderlich, dass die Angestellten keinen anderweitig geförderten Ausweis beantragt haben.

Darüber hinaus wird der elektronische HBA von Berufsanfänger:innen bis zum Jahr 2025 in gleicher Höhe wie bei den zum 1. Juli angestellten Apotheker:innen gefördert. Auch hier ist eine Eigenerklärung erforderlich, aus der hervorgeht, dass die oder der Berufsanfänger:in nach dem 1. Juli angestellt wurde, weniger als 24 Monate zwischen Approbation und Anstellung liegen sowie noch kein geförderter HBA vorliegt.

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