Abrechnung garantiert

Noventi: Wir zahlen für jedes (korrekte) E-Rezept

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Berlin -

Die Politik hat beim E-Rezept die Notbremse gezogen und die verpflichtende Einführung zum Jahreswechsel ausgesetzt. Noch immer ist nicht geklärt, wie Apotheken die digitalen Verordnungen sicher mit den Krankenkassen abrechnen können. Noventi stößt jetzt mit einer merkwürdigen Garantie vor und verspricht den Apotheken, in jedem Fall zu zahlen. Allerdings hält sich das Rechenzentrum in seinem Angebot einen Notausgang offen.

Nicht zuletzt, weil ein sicherer Prozess zur Abrechnung fehlt, wurde die Einführung des E-Rezepts verschoben. Der Verband der Rechenzentren (VDARZ) hatte die Schwachstellen in einem eigenen Rechtsgutachten aufgelistet, die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) den Praxen eigenmächtig die Erlaubnis erteilt, unter diesen Umständen keine E-Rezepte auszustellen. Wenig später reagierte die Politik: Die Einführung wurde auf unbestimmte Zeit verschoben.

Das bedeutet aber nicht, dass gar keine E-Rezepte ausgestellt werden können. Tatsächlich kommt es in Einzelfällen immer wieder vor, das schon jetzt Verordnungen auf dem elektronischen Weg in die Apotheke kommen – inklusive selbst initiierte Testläufer mit handfesten Problemen. Zuletzt hat unter anderem der Landesapothekerverband Sachsen-Anhalt den Apotheken daher abgeraten, E-Rezepte anzunehmen.

Bei Noventi sieht man das anders. Zwar seien die Apotheken nicht verpflichtet, E-Rezepte anzunehmen, könnten ihrer Kundschaft aber einen Mehrwert bieten. Das Rechenzentrum versichert den Apotheken, dass sie E-Rezepte „sicher und risikolos abrechnen“ könnten. Die Auszahlung erfolge über Noventi. „Mit uns bekommt jede Apotheke ihr Geld“, so das Versprechen von Noventi-CEO Dr. Hermann Sommer.

Natürlich werde man jedes E-Rezept abrechen – „auch wenn die Krankenkassen die Zahlungen ablehnen“, so Sommer. Allerdings ist das Angebot auf „inhaltlich korrekte“ E-Rezepte beschränkt. Inwiefern damit nur berechtigte Retaxationen ausgeschlossen werden oder was genau als inhaltlich korrekt gilt, geht aus der Meldung des Rechenzentrums nicht hervor. Denn sollte eine oder mehrere große Krankenkassen noch grundsätzlich keine E-Rezepte abrechnen, hätte das apothekereigene Rechenzentrum gegebenenfalls ein Argumentationsproblem gegenüber den eigenen Inhabern. Dann müssten in letzter Konsequenz alle Kunden die Rezepte für einige Kolleg:innen zahlen, die entgegen der Warnung der Berufsverbände schon E-Rezepte in die Abrechnung geben.

Aus Sommers Sicht kann es aber auch nicht sein, dass die Apotheken das Risiko tragen müssen. „Wir streben dann parallel mit den Krankenkassen und den weiteren Beteiligten eine Lösung an. Unser Kunde bekommt aber im Fall des Ankaufs der inhaltlich korrekten Forderung am Ende immer seine Auszahlung von Noventi.“ In der Praxis dürfte das Angebot ohnehin keine allzu große Rolle spielen, weil die allermeisten Arztpraxen noch gar keine E-Rezepte ausstellen – oder das überhaupt nur könnten.

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