Ausstieg der KVSH

Gematik: E-Rezept per E-Mail war nie vorgesehen

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Berlin -

Die Gematik bedauert den Ausstieg der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) aus dem geplanten Roll-out des E-Rezepts – reagiert aber auch mit Unverständnis auf diesen Schritt: Denn an den Voraussetzungen hätte sich seit dem Beschluss der Gematik-Gesellschafter nichts geändert. Zudem sei es nie vorgesehen zu wesen, den Token per SMS oder E-Mail zu verschicken.

Aus Sicht der Gematik war das Feld für die Testphase in den beiden Regionen Westfalen-Lippe und eben Schleswig-Holstein bestellt: „Die Rahmenbedingungen, unter denen der Roll-out in den Regionen geschieht, sind unverändert wie zu dem Zeitpunkt, als der Roll-out vereinbart wurde: Es gab und gibt die E-Rezept-App und den Ausdruck des E-Rezepts als Weg, ein E-Rezept einzulösen.“

Das in Schleswig-Holstein stark vertreten Praxisverwaltungssystem (PVS) Medisoftware setzt aber vor allem auf einen Versand des E-Rezepts per Mail. Nach Angaben des Anbieters wurden 48 Prozent der bislang ausgestellten E-Rezepte per Mail an den Patienten geschickt, weitere 35 Prozent per Mail an eine andere Adresse – also beispielsweise im Auftrag des Patienten direkt an die Apotheke. Nur in 16 Prozent der Fälle sei der QR-Code ausgedruckt worden, und die Gematik-App spielte mit 0,22 Prozent so gut wie keine Rolle.

SMS und E-Mail nie als sicher gewertet

Die Gematik kritisiert diesen Ansatz in ihrer Stellungnahme gegenüber APOTHEKE ADHOC: „SMS oder E-Mail waren nie als sichere Einlösewege des E-Rezepts Bestandteil der Gematik-Spezifikationen, sondern eine individuelle, von nur sehr wenigen Herstellern angebotene Entwicklung der Software-Industrie. Die Gematik hat in der Vergangenheit bereits diesbezüglich auf Regulierungsbedarfe hingewiesen.“

Am Fahrplan für den Roll-out des E-Rezepts ändert das aus Sicht der Gematik aber nichts: „Apotheken sind ab 1. September bundesweit in der Lage, E-Rezepte einzulösen. Dies ist eine zentrale Voraussetzung, dass bundesweit (Zahnarzt-)Praxen und Krankenhäuser das E-Rezept in der Regelversorgung nutzen können, sofern die technischen Voraussetzungen gegeben sind.“ Die Region Westfalen-Lippe werde ebenfalls ab 1. September wie geplant den Roll-out des E-Rezepts umsetzen. Ähnlich hatte sich auch das Bundesgesundheitsministerium geäußert, wo die Entscheidung der Kassenärzt:innen in Schleswig-Holstein ebenfalls mit Bedauern zur Kenntnis genommen wurde.

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