adhoc24 vom 23.08.2022

BMG: Testrabatt ist zulässig / E-Rezept Roll-out hakt / Zur Rose muss sparen

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adhoc24 vom 23.08.2022Grafik: APOTHEKE ADHOC
Berlin -

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) bedauert den Ausstieg der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) beim geplanten Roll-out. Grundsätzlich sei es den Praxen aber trotzdem möglich, digitale Verordnungen auszustellen. / Die für die Einführung des E-Rezept zuständige Gematik hat mit Unverständnis reagiert. Denn an den Rahmenbedingungen habe sich nichts geändert. / Nach Jahren des teuer erkauften Wachstums hat sich Zur Rose eine radikale Schrumpfkur verordnet. / Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat auf Anfrage von APOTHEKE ADHOC klargestellt, dass ein Erlass der Eigenbeteiligung von 3 Euro bei Coronatests zulässig ist.

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