QR-Code + Merkmal

E-Rezept-Transfer: Apotheker schickt Gematik zwei Vorschläge

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Berlin -

Mit dem Ausstieg der KV Schleswig-Holstein hat die Einführung des E-Rezepts den nächsten Rückschlag erfahren. Die datenschutzrechtlichen Bedenken müssen nun ausgeräumt werden. Apotheker Lorenz Weiler aus Hemmingen hat der Gematik zwei alternative Lösungen vorgeschlagen – nachdem er das Kontaktformular gemeistert hatte.

Die Kritik der Datenschutzbeauftragten von Schleswig-Holstein betraf insbesondere den Versand der E-Rezept-Token per E-Mail. Eine Transportverschlüsselung wäre demnach nicht ausreichend. Zulässig wäre aus ihrer Sicht ein Verfahren, bei dem die versicherte Person auf sicherem Weg getrennt ein Passwort zur Entschlüsselung der E-Mail oder eines E-Mail-Anhangs übermittelt bekommt, welche den QR-Code enthält.

Apotheker Weiler hat der Gematik zwei Vorschläge geschickt, um den Knockout des E-Rezepts abzuwenden. Die Gematik könne ihre Schnittstelle zu Drittanbieter-Apps so modifizieren, dass Verordnungsdaten nur mit dem QR-Code und einem zusätzlichen ID-Merkmal abgerufen werden könnten, beispielsweise Name, Geburtsdatum oder Versichertennummer.

Lösung ohne Nfc-Karten

Der zweite Weg: Für die Freischaltung der Gematik-App könnte ein anderes Verfahren etabliert werden, so dass nicht zwingend eine – aktuell kaum verbreitete – nfc-fähige Versichertenkarte notwendig ist. Die Personalisierung und Freischaltung könnte standardmäßig durch händische Eingabe von Merkmalen auf der Versichertenkarte ermöglicht werden – also wiederum Name, Geburtsdatum oder Versichertennummer.

Seine Vorschläge hat er über das Kontaktformular auf der Homepage der Gematik übermittelt. Dabei ist er über die Vorgaben für die Eingabe einer Rückrufnummer gestolpert. Das Format„+Länderkennziffer Ortskennziffer Rufnummer” ist dabei zwingend mit den Leerzeichen dazwischen einzuhalten, ansonsten erscheint eine Fehlermeldung. „Daran merkt man, dass in dem Laden alles für Maschinen gemacht wird, nicht für die Nutzer“, sagt Weiler.

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