Umstellung auf Opt-out-Verfahren

ePa: Lauterbach plant vier Ausbaustufen

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Berlin -

Nicht nur beim E-Rezept, auch bei der elektronischen Patientenakte (ePa) geht es langsamer voran als erwartet. Bundesgesundheitsminister will hier aber Druck machen. Das Handelsblatt berichtet über eine Beschlussvorlage, mit der die im Koalitionsvertrag versprochene Opt-out-Lösung jetzt umgesetzt werden soll.

Seit 2021 müssen die Krankenkassen ihren Versicherten eine ePA anbieten; dies wurde mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) beschlossen. Die Nutzung ist für die Versicherten aber freiwillig – mit entsprechenden Folgen: Laut dem TI-Dashboard der Gematik haben nur 557.572 der insgesamt 74 Millionen gesetzlich Versicherten von dem Angebot bislang Gebrauch gemacht.

Dabei könnte die ePa aus Sicht ihrer Befürworter nicht nur für die eigene Therapie unterstützen, sondern auch wertvolle Daten für die Wissenschaft liefern. Experten fordern, dass Daten aus der ePa anonymisiert gesammelt und genutzt werden können. „Alle Versicherten bekommen DSGVO-konform eine ePA zur Verfügung gestellt; ihre Nutzung ist freiwillig (opt-out)“, heißt es im Koalitionsvertrag. Auch Lauterbach will eine breite und medizinisch gewinnbringende Nutzung.

Lauterbach: Gesetzesentwurf zeitnah vorlegen

„Einen entsprechenden Gesetzentwurf für diese Grundsatzentscheidung werden wir zeitnah vorlegen“, sagte Lauterbach jetzt dem Handelsblatt. Die Teilnahme bleibe zwar freiwillig; die Nutzung solle aber der Regelfall werden. Denn nur so könnten Behandlungsinformationen hinterlegt und für weitere Diagnostik und Therapie genutzt werden.

Laut Handelsblatt soll die Gesellschafterversammlung der Gematik auf ihrer heutigen Sitzung beschließen, dass die technischen und organisatorischen Voraussetzungen erarbeitet werden. Dabei sollen die elektronische Patientenkurzakte (ePKA) und der elektronische Medikationsplan (eMP) in die ePa integriert und nicht mehr als eigenständige Anwendungen umgesetzt werden.

Parallel sollen die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um die Opt-out-ePA schnellstmöglich umzusetzen. Ziel ist laut Bericht die Umsetzung des Verfahrens im Jahr 2024.

Einer Beschlussvorlage zufolge, aus der das Handelsblatt zitiert, soll es vier Opt-out-Stufen geben:

  • Ohne Widerspruch der Versicherten wird automatisch eine ePA angelegt.
  • In der zweiten Stufe kann der Arzt die ePa mit Inhalten befüllen.
  • Ab Stufe 3 kann der Arzt die ePA zu Behandlungszwecken einsehen.
  • In der vierten Stufe können die anonymisierten Gesundheitsdaten zu Forschungszwecken gespendet werden.

Nachdem der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber in der Vergangenheit bereits Kritik geäußert hat, soll er bei der Prüfung des Verfahrens einbezogen werden. Auch Krankenkassen, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), die Industrie sowie die Gesellschafter der Gematik sollen am Verfahren beteiligt sein.

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