Seit 2020 kümmern sich die Inhaber:innen für ihren Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) um die elektronischen Heilberufsausweise (eHBA) und Security Module Card Typ B (SMC-B). Durch deren reguläre Zertifikatslaufzeiten von fünf Jahren ist hier nun bei vielen Karten Schluss. Die ersten eHBA und SMC-B laufen ab, einige Apotheker:innen müssen sich zu Mitte Mai um Folgekarten bemühen.
Hierzu informieren die Apothekerkammern derzeit ihre Mitglieder. Bei den beiden dominierenden Kartenanbietern, D-Trust und Medisign, müsse bei Auslaufen der entsprechenden Zertifikate nun Nachschub besorgt werden. Eine automatische Verlängerung der Karten gibt es nicht; Inhaber:innen müssen selbst tätig werden. Damit die Apotheke arbeitsfähig bleibe, sollte dies mit etwas Vorlauf passieren.
Die Antragstellung ist ab 90 Tage vor Ablauf der aktuellen Karte möglich. Beide Anbieter informieren die Kund:innen aber auch noch einmal vorab zum Ablauf. Bei D-Trust erfolgt dies drei Monate, zwei Wochen und drei Tage vor Ablauf der Zertifikatslaufzeit, bei Medisign gibt es Erinnerungen 90, 60 und 30 Tage vor Ablauf.
Sollten keine Änderungen der Daten notwendig sein, werden diese für die Folgekarte einfach übernommen und ein Folgeantrag gestellt; die Telematik-ID wird übernommen. Es müsse aber mit einer erneuten Identitätsprüfung gerechnet werden – beispielsweise per Post-Ident. D-Trust weist zudem darauf hin, dass bei Änderungen beim Namen, Meldedaten, Institutionsdaten oder der zuständigen Kammer immer ein neuer Antrag über die Kammer gestellt werden müsse.
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