Erneuter Theorie-Teil

Impf-Apotheker müssen zur Nachschulung

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Berlin -

Die ersten Apotheker, die sich für die Durchführung von Corona-Schutzimpfungen in der Apotheke entschieden haben, konnten noch nicht an einer speziellen Corona-Schulung teilnehmen. Der Theorieteil wurde vom Curriculum der Grippe-Schulungen übernommen, mit der Konsequenz, dass nur Patient:innen ab 18 Jahren geimpft werden dürfen. Apotheker:innen, die Patient:innen ab 12 Jahren impfen wollen, müssen zur Nachschulung.

Diejenigen Apotheker:innen, die besonders früh dran waren, haben keine Schulung zur Covid-19-Impfung, sondern die bereits aufgrund von Modellprojekten bestehende Schulung zur Grippeschutzimpfung absolviert. Hierdurch sollte die Möglichkeit eröffnet werden, dass sich Pharmazeuten zeitnah schulen lassen können – auch ohne eigenes Curriculum zur Covid-Impfung. Da die Grippe-Schulung sich lediglich auf das Impfen von Erwachsenen bezieht, dürfen Apotheker:innen, die diese Schulung absolviert haben, nur Erwachsene gegen Covid-19 impfen.

Mittlerweile liegt ein Curriculum zur Covid-Impfung vor. Apotheker:innen, die die Theorie- und Praxis-Module durchlaufen haben, dürfen bereits Jugendliche ab 12 Jahren impfen. Wer also Corona-Schutzimpfungen ohne Alterseinschränkung in der Apotheke durchführen möchte, aber lediglich die Module zur Grippe-Impfung besucht hat, muss zur Nachschulung. Durch die nachträgliche erfolgreiche Teilnahme am Modul 2 „Covid-19 ‒ Theorie“ wird das Impfen ab 12 Jahren ermöglicht.

Online-Video zur Nachschulung

Im Modul 2 geht es um die Theorie zur Covid-Impfung. Für die Inhalte sind zwei Fortbildungsstunden veranlasst. Unter anderem geht es um die Besonderheiten bei der Covid-19-Impfung Minderjähriger ab dem 12. Lebensjahr. Weitere Themenblöcke sind „Allgemeines zum Virus“, „Allgemeines zu Covid-19“ und „Therapie und Prävention“. Zahlreiche Kammern stellen die Lerninhalte als Video online zur Verfügung. Nach dem Selbststudium erfolgt die anschließende Lernerfolgskontrolle.

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