Gutachten zum Apothekenhonorar

Anhörung: Grüne laden 2hm-Autorin

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Berlin -

Die Liste der Sachverständigen für die Anhörung zum Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) wächst. Die Grünen haben Iris an der Heiden vom Iges-Institut benannt. Sie ist die Autorin des umstrittenen 2hm-Gutachtens aus dem Jahr 2017.

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hatte damals bei der Unternehmensberatung 2hm ein Gutachten zur Ausgestaltung des Apothekenhonorars in Auftrag gegeben. Das 256 Seiten starke Papier trug den Titel: „Ermittlung der Erforderlichkeit und des Ausmaßes von Änderungen der in der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) geregelten Preise“.

Die Gutachter sahen keinen Anlass für eine Erhöhung des Honorars, sondern sogar ein Einsparpotenzial von 1,24 Milliarden Euro: 250 Millionen Euro sollten bei Sterilrezepturen eingespart werden, 780 Millionen Euro bei den „übrigen“ Apotheken. Der Großhandel sollte 210 Millionen Euro weniger erhalten als bislang.

Die Gutachter schlugen vor, die Belieferungsfrequenz des Großhandels sowie einen „Beitrag der OTC an der Finanzierung des Nacht- und Notdienstes“ zu untersuchen. Die aus der Umstellung resultierende Reduktion der Vergütung „kann und sollte von Apotheken, Großhandel und pharmazeutischer Industrie innerhalb ihrer aktuellen Rabattspielräume ausgeglichen werden, damit auch in den Bereichen ohne Preisbindung, das heißt OTC und Freiwahl, kostendeckend gearbeitet wird“.

Fixum auf 5,84 Euro

Unter anderem sollte zwar die prozentuale Spanne für die Apotheken auf 5 Prozent erhöht werden. Der Fixzuschlag sollte dagegen reduziert werden: von 8,35 Euro auf 5,84 Euro.

„Die dargestellte Preissystematik für die AMPreisV reduziert die nicht leistungsorientierten Zuordnungen, die in der aktuellen AMPreisV bestehen: Der Versandhandel wird nicht länger für Leistungen bezahlt, die er nicht erbringt, wie den Nacht- und Notdienst oder die BtM-Abgabe. Diese Leistungen werden leistungsbezogen kostendeckend vergütet. Der Aufwand für Standardrezepturen im Vergleich zu parenteralen Lösungen relativiert sich. Die bestehende Quersubventionierung der OTC- und Freiwahl-Bereiche durch Rx wird augehoben. Im Kern wird damit die Leistung der klassischen Apotheke durch eine leistungsorientierte Vergütung gestärkt.“

Gutachten mit Mängeln

In der Fachwelt wurde das Gutachten wegen schwerwiegender methodischer Mängel kritisiert. Dr. Frank Diener, damaliger Generalbevollmächtigter der Treuhand Hannover, zerpflückte die Studie regelrecht. Er kritisierte die nachträgliche Erweiterung des Gutachtenauftrages, gravierende Mängel der Datenbasis und methodisch-konzeptionelle Mängel. Das Gutachten habe eine halbe Million Euro gekostet, sei aber „nicht der Rede wert“.

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