Stellungnahme zur Apothekenreform

Abda will Sofortabrechnung

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Berlin -

Die Wiedereinführung von Rx-Skonti soll die Apotheken entlasten – doch sie ist laut Begründung zum Entwurf an die vorfristige Zahlung geknüpft. Während der Großhandel sich darüber also vergleichsweise günstig Liquidität beschaffen kann, droht den Apotheken eine noch größere Finanzierungslücke. Die Abda setzt sich daher in ihrer Stellungnahme zur Apothekenreform dafür ein, dass mit den Kassen schneller abgerechnet werden kann.

„Die bisherige regelhaft monatliche Abrechnung mit den Krankenkassen führt zu Liquiditätsengpässen, da sich zwischen Leistungserbringung und Zahlungseingang ein weiter zeitlicher Abstand auftut“, so die Abda. „Auch Abschlagszahlungen gleichen dies oft nicht ausreichend aus, insbesondere nicht bei stark schwankenden Umsätzen.“ Durch einen stetig zunehmenden Anteil hochpreisiger Arzneimittel werde dieses Problem noch verstärkt: Inzwischen entfielen mehr als 40 Prozent des Rx-Umsatzes zu Lasten der Kassen auf Präparate mit einem Verkaufspreis von mehr als 1500 Euro.

Zwischen Einkauf und Erstattung können laut Abda sechs Wochen und mehr vergehen. „Diesen Zeitraum muss die Apotheke über Kredite vorfinanzieren, was Kosten in vierstelliger Höhe verursachen kann und zu erheblichen Liquiditätsproblemen führt. So müssen Apotheken bei marktüblichen Bedingungen von Finanzierungskosten in Höhe von 10 Prozent pro Jahr und einem Zahlungsziel von zehn Tagen teilweise Zeiträume von 37 Tagen vorfinanzieren. Bei einem vorzufinanzierenden Volumen von 100.000,00 Euro – welches sich schon durch ein einzelnes Arzneimittel ergeben kann – entstehen der Apotheke nur für die Vorfinanzierung Kosten in Höhe von 1027,78 Euro. Insbesondere für Apotheken in strukturschwachen Gebieten ist dies schwer darstellbar und kann zu einer Einschränkung der flächendeckenden Versorgung führen.“

Hinzu komme, dass sich im Laufe der Zeit die Zahlungsziele und Modalitäten sowohl beim Direkt- wie auch beim Großhandelsbezug spürbar verändert hätten. „Die ursprüngliche Absicht, dass die Rechnungsstellung der Apotheken an die Krankenkassen und die Begleichung der Rechnungen durch die Apotheken zeitlich möglichst übereinstimmen, wird damit nicht mehr ausreichend berücksichtigt.“

Tägliche Abrechnung von E-Rezepten

Die Umstellung von Papier- auf E-Rezepte bietet laut Abda aber die technische Möglichkeit, E-Rezepte deutlich schneller abzurechnen und damit „den Apotheken zu einer dauerhaften Verbesserung ihrer Liquidität zu verhelfen und liquiditätsbedingte Apothekenschließungen zu vermeiden“.

„Es drängt sich daher auf, die Abrechnung zumindest von elektronischen Rezepten in deutlich kürzeren als Monatszeiträumen zu ermöglichen“, schreibt die Abda und schlägt eine Ergänzung von § 300 Absatz 3 Sozialgesetzbuch (SGB V) um einen neuen Satz 2 vor: „Bezüglich der Einzelheiten der Abrechnung nach Satz 1 Ziffer 2 treffen die Vertragspartner Regelungen zu den Abrechnungszyklen, wobei die tägliche Abrechnung von elektronischen Verordnungen zu ermöglichen ist.“

Der Vorschlag der Abda kommt in einer Zeit, in der die Gemengelage unübersichtlich ist. Die Apothekenkooperation Elac Elysée und ihr Direktabrechner Scanacs trommeln für die Einzelabrechnung, allerdings in Eigenregie der jeweiligen Apotheke. Die Verbände wollen dagegen, dass die Abrechnung grundsätzlich weiter gebündelt über die Rechenzentren läuft. Auch die Kassen wollen den Aufwand so gering wie möglich halten und pochen darauf, dass nur über ein einheitliches IK abgerechnet werden kann. Experten wiederum schätzen den Aufwand, das bisherige Verfahren umzustellen, auf mehrere Jahre und einen Millionenbetrag.

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