Antiallergika

Tschechen kaufen in deutschen Apotheken

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Die Beschränkung der Abgabe von pseudoephedrinhaltigen Arzneimittel in der Tschechischen Republik führt nach Angaben der Arzneimittelkommission Deutscher Apotheker (AMK) seit Anfang des Jahres zu verstärkten Käufen in deutschen Apotheken. Seit mehreren Monaten werde hauptsächlich in den angrenzenden Bundesländern Bayern und Sachsen versucht, die Präparate Reactine Duo und Rhinopront zu erwerben. Die Antiallergika werden den Angaben zufolge sowohl in örtlichen Apotheken als auch über Versandapotheken in Stückzahlen von zum Teil mehreren hundert Packungen pro Kauf bezogen.

In Tschechien ist seit Jahresbeginn der Erwerb pseudoephedrinhaltiger Arzneimittel auf 24 Tabletten pro Person und Woche begrenzt. Kontrolliert wird der Bezug mit Hilfe eines webbasierten Kontrollsystems in den Apotheken. Zudem soll das Sympathomimetikum dem Gesetz über suchterzeugende Substanzen unterstellt und damit verschreibungspflichtig werden.

Ob wohl auch die „Zur Rose“-Tochter VfG („Versandhaus für Gesundheit“) mit Sitz im tschechischen Ceská Lípa die Marktlücke erkannt hat? Zum fünfjährigen Jubiläum können Kunden bei der Bestellung von Reactine Duo 42 Prozent sparen, verkündet die Versandapotheke in ihrem aktuellen Newsletter.

Ephedrin- und pseudoephedrinhaltige Arzneimittel sind nicht nur bei Allergien angezeigt; sie können laut AML auch zur illegalen Herstellung von Metamfetamin („Crystal“) benutzt werden. In Tschechien sei dies bereits durch umfangreiche Laborsicherstellungen belegt. Nicht nur mit dem Konsum der Endprodukte, sondern auch mit der Herstellung - etwa durch die Verwendung der leicht entzündlichen Chemikalie roter Phosphor - seien besondere Gefahren verknüpft, warnt die AMK.

Die Apotheken werden gebeten, bei auffälligen Anfragen oder verdächtigen Bestellungen umgehend die für sie zuständige Polizeidienststelle zu kontaktieren. Die Arzneimittel sollen nicht abgegeben werden, es sei denn, die Rücksprache mit den zuständigen Polizeidienststellen ergäbe eine anders lautende Vorgehensweise. Für Bayern und Sachsen wurden zwischen den Landesapothekerkammern und den Landeskriminalämtern gesonderte Meldewege und Vorgehensweisen abgesprochen. Den Apotheken in diesen Bundesländern wird empfohlen, sich an ihre Kammer zu wenden.

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